Postpaket mit Drogen bringt Mann vor Gericht
Ein Paket mit Drogen war an einen Ulmer adressiert. Aber hatte er die Ware auch bestellt? Damit befasste sich nun das Amtsgericht.
An einer persönlichen Katastrophe vorbeigeschrammt ist ein junger Familienvater aus Ulm, der vor dem Amtsgericht wegen eines Drogendeliktes angeklagt war. Weil ihm nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass er im Internet ein Päckchen mit hundert Gramm Marihuana bestellt hatte, kam er mit einer Geldstrafe von 2000 Euro wegen Rauschgiftbesitzes davon. Die Polizei hatte nämlich bei einer Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten 4,8 Gramm Marihuana für den Eigenkonsum gefunden.
Der Mann ist nicht vorbestraft, hat einen ordentlichen Beruf und lebt in harmonischen Familienverhältnissen. Wäre ihm nachgewiesen worden, dass er die Internetbestellung persönlich aufgegeben und beigelegte Rechnung bezahlt hätte, hätten ihm mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung geblüht. So holte er sich nur einen Denkzettel vom Ulmer Gericht ab, ein für alle Mal die Finger vom Rauschgift zu lassen.
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