
Rechte AfD-Gruppe scheitert mit Eilantrag gegen die Stadt Ulm


Splittergruppe „Stuttgarter Aufruf“ darf nicht das Bürgerzentrum nutzen.
Die „Dialogveranstaltung über die Zukunft Deutschlands und unserer Partei“ der AfD-Gruppe des „Stuttgarter Aufrufs“ darf nicht im Bürgerzentrum Eselsberg stattfinden. Wie Otto-Paul Bitzer, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen, sagte, scheiterten die Antragsteller damit, die Stadt Ulm per Erlass einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihnen für Samstag, 9. Februar, die städtischen Räumlichkeiten zur Nutzung für eine Veranstaltung zu überlassen. Die Stadt will – wie berichtet – das Bürgerzentrum nicht bereitstellen, weil es sich laut Buchungsanfrage nicht um eine Parteiveranstaltung, sondern um eine private Veranstaltung einzelner Parteimitglieder handle. Und eine private Nutzung sei im Bürgerzentrum nicht zulässig. Die Initiatoren des „Stuttgarter Aufrufs“ hatten sich das Bürgerzentrum ausgesucht, um über Parteiausschlussverfahren gegen einige Mitglieder und über Fragen wie die drohende Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu diskutieren.
Auf der Ankündigung der AfD fehlt das Logo
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