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Selenskyj fordert Reform des UN-Sicherheitsrats – Russland übernimmt Vorsitz des Gremiums
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Ulm
04.02.2019

Rechte AfD-Gruppe scheitert mit Eilantrag gegen die Stadt Ulm

Die „Dialogveranstaltung über die Zukunft Deutschlands und unserer Partei“ der AfD-Gruppe des „Stuttgarter Aufrufs“ darf nicht im Bürgerzentrum Eselsberg stattfinden.
Foto: Oliver Helmstädter

Splittergruppe „Stuttgarter Aufruf“ darf nicht das Bürgerzentrum nutzen.

Die „Dialogveranstaltung über die Zukunft Deutschlands und unserer Partei“ der AfD-Gruppe des „Stuttgarter Aufrufs“ darf nicht im Bürgerzentrum Eselsberg stattfinden. Wie Otto-Paul Bitzer, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen, sagte, scheiterten die Antragsteller damit, die Stadt Ulm per Erlass einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihnen für Samstag, 9. Februar, die städtischen Räumlichkeiten zur Nutzung für eine Veranstaltung zu überlassen. Die Stadt will – wie berichtet – das Bürgerzentrum nicht bereitstellen, weil es sich laut Buchungsanfrage nicht um eine Parteiveranstaltung, sondern um eine private Veranstaltung einzelner Parteimitglieder handle. Und eine private Nutzung sei im Bürgerzentrum nicht zulässig. Die Initiatoren des „Stuttgarter Aufrufs“ hatten sich das Bürgerzentrum ausgesucht, um über Parteiausschlussverfahren gegen einige Mitglieder und über Fragen wie die drohende Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu diskutieren.

Auf der Ankündigung der AfD fehlt das Logo

Auf sämtlichen Ankündigungen im Internet fehlt das Logo der AfD. Die Kläger aus den Reihen der AfD haben nun die Möglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. Eugen Ciresa, Sprecher des AfD-Kreisverbands Ulm/Alb-Donau, sagte am Montag gegenüber unserer Zeitung, dass seine Partei nun entscheiden wird, ob sie in die nächste Instanz gehen oder die Veranstaltung an einen anderen Ort verlegen wird. Die Gründe, die für die Entscheidung maßgebend waren, will das Gericht erst am Dienstag veröffentlichen. Bei der Veranstaltung in Ulm sollten prominente Mitglieder zu Wort kommen, denen ein Ausschluss aus der rechtspopulistischen Partei droht.

„Wir widersetzen uns allen Denk- und Sprechverboten innerhalb der Partei und zeigen allen Vorständen die rote Karte, die sich an Machenschaften beteiligen, den Mitgliedern ihr Recht auf das freie Wort und eine eigenständigen Analyse der politischen Zustände zu nehmen“, heißt es in einem Text des „Stuttgarter Aufrufs“. Angekündigt ist Doris von Sayn-Wittgenstein, die zeitweise Landessprecherin der AfD Schleswig-Holstein war. Nach einem Bericht der Zeitung Die Welt hat die 64-Jährige für den als rechtsextrem eingestuften Verein Gedächtnisstätte im thüringischen Guthmannshausen geworben. Auch gegen die Berlinerin Jessica Bießmann und die frühere rheinland-pfälzische AfD-Vize-Vorsitzende Christiane Christen laufen entsprechende Verfahren. Von Bießmann kursierten Fotos, auf denen sie vor einem Regal mit Weinflaschen posiert, die das Hitler-Konterfei zeigen. Christen wird nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur vorgeworfen, mit einem ehemaligen NPD-Funktionär zusammengearbeitet haben.

Bündnis gegen rechts will demonstrieren

Zahlreiche Gruppierungen, darunter das Ulmer „Bündnis gegen Rechts“, rufen für Samstag zu einer Gegendemonstration auf dem Eselsberg unter dem Motto „Nazis raus aus der Stadt der Geschwister Scholl“ auf.


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