
Überraschendes Ende im Sterbehilfe-Prozess

Ulmer Schwurgericht stellt Verfahren ein, nachdem sich zahlreiche Gutachter zu Wort gemeldet hatten
Die Erleichterung im Schwurgerichtssaal konnte man auf allen Seiten spüren und erstmals war auf dem bisher versteinerten Gesicht der Angeklagten ein verhaltenes Lächeln erkennbar. Im so genannten Sterbehilfe-Prozess gegen die Ehefrau eines Neu-Ulmer Lungenfacharztes und ihren Sohn hat der Staatsanwalt am Mittwochnachmittag nach einem Rechtsgespräch mit den Verteidigern eine Einstellung des Verfahrens beantragt. Dem wurde von der zweiten Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm nach sechs Verhandlungstagen stattgeben.
Juristen, Mediziner und Politiker in ganz Deutschland hatten sich von diesem Strafverfahren Wegweisendes im komplizierten Geflecht des Themas Sterbehilfe versprochen, bei dem ein Dutzend namhafte Gutachter aus der bundesweiten Rechts-, Intensiv- und Palliativmedizin auftraten. Die Staatsanwaltschaft stützte sich allein auf ein Gutachten des Hamburger Sachverständigen Professors Klaus Püschel. Der als Koryphäe geltende Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf – er hat unter anderem die Leiche Uwe Barschels untersucht – hat den Prozess mit seiner Fern-Expertise aus dürftiger Aktenlage quasi in Gang gesetzt, die beiden Angeklagten, Ehefrau und Sohn, hätten den todgeweihten 69-jährigen Ehemann in seinem Krankenzimmer in der Ulmer Uniklinik mit einer 18-fachen Überdosis an Morphin ums Leben gebracht.
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