Eine Klage gegen die Nuxit-Entscheidung? Das ist keine gute Idee.
Egal, was in der Begründung des bayerischen Innenministeriums zum Aus für den Nuxit drinsteht: Die Befürworter der Neu-Ulmer Kreisfreiheit sollten die Entscheidung akzeptieren und jegliches juristisches Nachkarten bleiben lassen, also auch den Gedanken an eine Verpflichtungsklage verwerfen. Zum einen könnte sich so ein Verfahren über Jahre hinziehen, was das politische Alltagsgeschäft im Landkreis dauerhaft belasten würde. Zum anderen dürften die Erfolgsaussichten einer solchen Klage gering sein. In der bayerischen Gemeindeordnung steht nun mal, dass Gemeinden mit mehr als 50000 Einwohnern für kreisfrei erklärt werden können, nicht dass sie einen Anspruch darauf haben.
Verständlich, dass OB Noerenberg und die Nuxit-Befürworter sauer sind
Es ist verständlich, dass sich Oberbürgermeister Gerold Noerenberg und die Nuxit-Befürworter im Neu-Ulmer Stadtrat ärgern. Denn aus ihrer Sicht hat die Stadt ihre Hausaufgaben erledigt und erfüllt die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen für eine Kreisfreiheit. Es war auch nicht die feine Art vom Innenministerium, das Aus für den Nuxit per Pressemitteilung zu verkünden, ohne eine ausführliche Begründung mitzuliefern. Doch die Staatsregierung wollte das Thema offenbar rechtzeitig vor der Sommerpause vom Tisch haben. Sie hat eine Entscheidung getroffen, die sich wochenlang abgezeichnet hat, und nun sollten alle Beteiligten einen Schlussstrich unter das Kapitel Nuxit ziehen. Es wird schwer genug, wieder zu einem guten Miteinander zwischen Stadt und Landkreis zurückzufinden.
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