Verbotener Anruf um Mitternacht: Mann landet vor Gericht
Ein 36-Jähriger soll seine ehemalige Partnerin kontaktiert haben. Vor Gericht spricht der Mann jedoch von einem Versehen seines Vaters.
War der Anruf an seine Ex-Freundin ein Versehen oder nicht? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Verhandlung gegen einen 36-Jährigen am Neu-Ulmer Amtsgericht. Denn gegen den Mann war im Oktober vergangenen Jahres ein Kontakt- und Näherungsverbot verhängt worden. Sollte er den Anruf absichtlich getätigt haben, hat er damit gegen seine Auflagen verstoßen. Vor Gericht bestreitet das der 36-Jährige vehement – doch für ein Urteil wollte sich Richterin Gabriele Buck nicht alleine auf seine Aussage verlassen.
Das Kontaktverbot ist weitreichend: Der 36-Jährige darf sich der Wohnung seiner Ex-Freundin nicht weniger als 100 Meter nähern und in keiner Form mit ihr kommunizieren – sei es per SMS, E-Mail oder anderen Messenger-Diensten. Sollte er sie zufällig treffen, muss er den Ort zudem schnell wieder verlassen. Die Auflagen waren bis Anfang April befristet, sind mittlerweile aber aufgehoben. Doch knapp zwei Wochen vor Ablauf der Frist soll der 36-Jährige die Frau um Mitternacht – vermutlich von seiner Wohnung aus – über den Facebook-Messenger angerufen haben.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.