Verwaltungsgericht Augsburg entscheidet: Aldi darf leuchten
Die Justizbehörde weist zwei Klagen einer Anwohnerin ab. Aus Sicht der Kammer verletzt auch ein größerer Backraum die Frau nicht in ihren Rechten.
Die Gebäude sind so gut wie fertig, der geplante Eröffnungstermin ist nicht mehr weit entfernt: Im März sollen die beiden Supermärkte auf der Hasenwiese in Weißenhorn eröffnen. Trotz des fortgeschrittenen Stadiums war das Bauprojekt am Mittwoch erneut Gegenstand einer Gerichtsverhandlung. Doch die brachte einer Anwohnerin und erbitterten Gegnerin des Vorhabens eine Niederlage ein: Die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg hat beide Klagen der Frau gegen die Baugenehmigung abgewiesen.
So darf Aldi nun wie geplant den Backraum in seiner künftigen Filiale um 34 Quadratmeter vergrößern und an der Reichenbacher Straße eine beleuchtete Werbeanlage aufstellen. Die Anwohnerin werde dadurch nicht in ihren Rechten verletzt, betonte die Vorsitzende Richterin Beate Schabert-Zeidler. Sie hat sich bekanntlich schon mehrfach mit der Materie befasst. Bereits zu Beginn der Verhandlung hatte sie eines deutlich gemacht: Die Tatsache, dass die Stadt Weißenhorn noch immer keinen Bebaungsplan für die Hasenwiese aufgestellt hat, sei in diesem Fall zweitrangig. Die Klagen seien nur zulässig, wenn die Anwohnerin auch in ihren Rechten verletzt werde.
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