Volksbank Ulm führt Strafzinsen für Privatkunden ein
Bankvorstand Ralph P. Blankenberg spricht von fairer Lösung, denn es gibt viele Ausnahmen.
Die Volksbank Ulm/Biberach führt „Verwahrentgelte“ – so heißen die Strafzinsen im Bankjargon – jetzt auch für Privatpersonen ein. Wie Ralph B. Blankenberg, der Vorstandssprecher der Bank, bei der Jahresbilanzpressekonferenz sagte, bleibe dem genossenschaftlichen Institut aufgrund der „Politik des billigen Geldes“ der Europäischen Zentralbank keine andere Wahl. Das Bestreben der Bank sei der Schutz der Mitglieder und Kunden vor einer generellen Zahlung von diesen Strafzinsen. So würden durch die Einräumung von Freibeträgen nur auf große Anlagesummen/Guthaben Entgelte erhoben.
Das sind die Regeln: Erst ab einem Stand im Jahresschnitt von über 110000 Euro auf dem Giro-, Geldmarkt- oder Sparkonto würde ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent pro Jahr erhoben. Für Unternehmenskunden gilt der doppelte Freibetrag.
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