Wann die Glocke erklingen darf
Die Museumsfreunde Pfuhl haben für das neue Prachtstück im alten Rathaus eine Läut-Ordnung aufgestellt
Der wichtigste Dienst der Kirchturmglocken war und ist bis heute, die Gläubigen zu den Gottesdiensten zu rufen. Es gibt aber auch andere spezielle Zeitpunkte, zu denen die Glocken erklingen. Nach einer eigens aufgestellten Läut-Ordnung werden nun die „Museumsfreunde Pfuhl“ ihr neues Kleinod im alten Rathaus programmieren, damit es solo oder gemeinsam mit ihren großen „Schwestern“ (im Turm der evangelischen St. Ulrichskirche) läutet. Dies machte Vereinsvorsitzender Rolf Dieter Klossika während der jüngsten Vorstandssitzung deutlich.
Wie mehrfach berichtet, beschenkten sich die „Museumsfreunde Pfuhl“ anlässlich ihres 30. Geburtstag selbst: Glockengießer Peter Glasbrenner fertigte für etliche Tausend Euro mit seiner mobilen Glockengießerei am großen Geburtstagsfest – im Mai 2017 – ein bronzenes Glöcklein, damit es wieder im Glockenturm des ehemaligen Rathauses in der Hauptstraße aufgehängt werden kann. Denn die ehemalige Glocke im Rathausturm ist seit Anfang des Zweiten Weltkrieges – wohl am Palmsonntag 1941 – verschollen. Klar ist bis heute einzig: Es wurde weder in Kriegszeiten abgeliefert noch eingeschmolzen. Jetzt haben die Pfuhler wieder ein „Rathausglöcklein“, das zu festen Zeiten geläutet werden soll. Vor Kurzem ist es geweiht worden.
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