War Bürgerbegehren gegen den Nuxit doch zulässig?
Das Verwaltungsgericht Augsburg findet die Begründungen der städtischen Juristen nicht stichhaltig. Die Initiative sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt
Eigentlich hätten sie ja recht gehabt. Das meint zumindest die Anti-Nuxit-Bürgerinitiative: Die Stadt hätte das Bürgerbegehren im vergangenen Jahr nicht einfach so abschmettern dürfen. Das lesen Klaus Rederer und Roland Prießnitz aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg heraus. Das hatte sich zwar nicht letztgültig mit diesem Vorgang befasst, sondern nur mit Verfahrenskosten. Aber aus dem Papier, das die zuständige Richterin der 7. Kammer verfasst hat, lassen sich durchaus gewisse Schlüsse ziehen.
Klare Mehrheit gegen das Anti-Nuxit-Bürgerbegehren
Mitte Mai vergangenen Jahres hatte der Neu-Ulmer Stadtrat das Bürgerbegehren gegen den Nuxit mit klarer Mehrheit abgelehnt. Die Initiative konnte zwar eine ausreichende Zahl von Unterstützerunterschriften vorlegen, doch der Wunsch wurde aus rechtlichen Gründen verweigert. Zwei Anwaltskanzleien hatten sich im Auftrag der Stadt mit dem Thema befasst und waren zu dem Schluss gekommen, das Begehren sei unzulässig. So entschied denn auch die Ratsmehrheit. Die Bürgerinitiative reichte zunächst Klage beim Verwaltungsgericht ein, zog sie dann aber vergangenen November wieder zurück, weil die Nuxit-Gegner zusammen mit den Kreistagsfraktionen ihre Hoffnung auf eine Petition an den Landtag setzten.
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