
Geflügelseuche: Landratsamt weist auf Impfpflicht hin

Hoch ansteckende Newcastle-Krankheit ist im benachbarten Landkreis nachgewiesen worden
Nachdem im Landkreis Günzburg im Juli die Newcastle-Krankheit, auch „atypische Geflügelpest“ genannt, nachgewiesen wurde, weist der Veterinärdienst des Landratsamtes Neu-Ulm nun alle Halter von Hühnern und Truthühnern ausdrücklich darauf hin, dass eine Pflicht zur Impfung gegen die Krankheit besteht. Denn die Newcastle-Krankheit ist außerordentlich ansteckend und kann bei Hühnern auch zum sofortigen Tod führen.
Die Seuche kann über den Zukauf von infizierten Vögeln oder durch infizierte Wildvögel eingeschleppt werden und sich so auf gesunde Tiere ausbreiten. Die Übertragung kann aber auch auf indirektem Weg über Geräte, Futter, Einstreu, kontaminierte Eier und den Menschen erfolgen. Die Ansteckungsgefahr für den Menschen selbst ist gering.
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