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  3. Senden: Was gilt für Autos auf Fahrradstraßen?

Senden
09.01.2019

Was gilt für Autos auf Fahrradstraßen?

In Ulm weisen Piktogramme zusätzlich zu Verkehrsschildern auf die Fahrradstraßen hin. Dies wünschen sich Anwohner auch für Senden, doch es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen.
2 Bilder
In Ulm weisen Piktogramme zusätzlich zu Verkehrsschildern auf die Fahrradstraßen hin. Dies wünschen sich Anwohner auch für Senden, doch es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen.
Foto: Lindner

In Senden gibt es Fahrradstraßen seit drei Monaten, doch Anwohner üben nun Kritik: Fahrzeuge seien zu schnell unterwegs und die Schilder verwirren. Was die Stadt Senden dazu sagt.

Radler haben Vorfahrt. Diese Regel gilt seit gut drei Monaten auf den fünf Fahrradstraßen in Senden: Dillmann-, Wieland-, Schiller-, Ruländerstraße und die Straße Zum Baggersee. Blaue Schilder, die denen eines Radweg-Zeichens ähneln, markieren jeweils den Beginn und das Ende. Aber was müssen Autofahrer auf diesen Straßen außerdem beachten? Die Regeln für Fahrradstraßen (siehe Infokasten) sehen generell ein Vorrecht für Radler vor. Doch Fahrradstraßen gibt es noch nicht sehr lange, nicht jeder Autofahrer hat dazu die Verkehrsregeln parat.

Anwohner: Autofahrer sind zu schnell unterwegs

Anwohner Erich Scheithauer hat sich deswegen an unsere Zeitung gewendet. Er bemängelt, Autofahrer seien seit der Umstellung viel zu schnell unterwegs. Statt der auf Fahrradstraßen erlaubten 30 km/h fahren viele dem Anwohner zufolge mit 50 Sachen durch. Das liege an dem „unverständlichen Schilderwald“, der „irreführend“ sei. Früher lagen die Straßen in der 30er-Zone, diese ist nun aufgehoben und die Regeln der Fahrradstraße treten damit in Kraft (siehe Bild). Dies sei laut Straßenverkehrsordnung so vorgeschrieben, da die Fahrradstraßen nicht von der Zone 30 umringt seien, sagt Bürgermeister Raphael Bögge. 30er-Zonen dürften nicht von Fahrradstraßen unterbrochen werden. Andreas Reimann, Leiter des Fachbereichs Verkehr am Landratsamt Neu-Ulm, bestätigt, dass die Schilder in Senden korrekt aufgestellt sind – wenn auch auf den ersten Blick in einer „unglücklichen Kombi“. Er erklärt, dass eine 30er-Zone zwingend einen unabhängigen Anfang und ein Ende haben muss. „Denn auf Fahrradstraßen und in der 30er-Zone gelten unterschiedliche rechtliche Konsequenzen“, sagt Reimann.

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