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Freizeit
16.05.2018

Was ist erlaubt – und was verboten?

Das neue Schild am Pfuhler See zeigt, was alles verboten ist.
Foto: Dagmar Hub

Ein neues Schild am Pfuhler See löst unter den Badegästen Diskussionen aus

Ein Paar gleitet auf zwei Stand-up-Paddles über den Pfuhler See und nahe an die Nester von Blässhühnern heran. Über dem dicht besetzten Rasen am Badesteg schwebten in den vergangenen Tagen Wolken von Shisha-Rauch. Ganz in der Nähe steht am Beachvolleyballplatz seit wenigen Tagen ein neues Schild, das unter Badegästen für Verwirrung und Diskussionen sorgte: Gilt das Verbot, Alkohol mitzubringen oder zu konsumieren, nur für die Stellen, an denen Schilder stehen, oder gilt es für die gesamte Anlage des Naherholungsgebietes? Wie ist es mit dem Rauchverbot, auf das auf Schildern hingewiesen wird, und dem Verbot von Fahrrädern?

Iris Stieglitz ist Leiterin des Grünflächenamtes Neu-Ulm, und sie weiß genau, was man in den Naherholungsgebieten am Pfuhler und am Ludwigsfelder See darf. Die Grünflächen-Satzung gilt generell, erklärt sie. Über diese hinaus gelten für den Pfuhler und den Ludwigsfelder See noch Zusätze für Naherholungsgebiete. Und wo verschiedene Arten von Spielplätzen sind, gibt es jetzt neue Schilder, die Besonderheiten regeln. Im Fall des Pfuhler Sees ist das zum Beispiel die Nutzungszeit des Beachvolleyballfeldes, auf dem man auch an hellen Sommerabenden nur von acht bis 21 Uhr spielen darf. Danach ist Schluss, erklärt Stieglitz.

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