Was nach dem Streit um Wahlplakate in Senden bleibt
CSU-Bezirksrat Herbert Pressl kann das Vorgehen der Stadt Senden nicht nachvollziehen. Ist auch in anderen Kommunen zu wenig Platz für Wahlwerbung?
Mehr Plakate für die Wahlwerbung von CSU und SPD: Dabei bleibt es in Senden trotz der Beschwerde der Stadt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Der nämlich hat die Sendener Einwände zurückgewiesen. Die zusätzlichen Wahlplakate der CSU und SPD wurden in der Zwischenzeit angebracht. Dafür stellte die Stadt auch Bauzäune auf, die als zusätzliche, provisorische Plakatwände dienen.
Der Hintergrund zur Entscheidung des 10. Senats des Münchner VGH: Die Stadt Senden hatte in ihrer Plakatierungsverordnung festgelegt, dass alle Parteien gleich viel Platz für ihre Wahlplakate an den 15 in ganz Senden verteilten Plakatwänden bekommen. Pro Partei sollte an jeder Stellwand ein Platz ausreichen. Doch sowohl die CSU als auch die SPD hatten sich, wie berichtet, ans Augsburger Verwaltungsgericht gewandt, weil es in Senden aus ihrer Sicht zu wenig Werbemöglichkeiten gab. Die Justizbehörde entschied vergangene Woche zugunsten der Parteien. Sendens Rathauschef Raphael Bögge, pikanterweise selbst CSU-Mitglied, wollte das nicht hinnehmen. Die Stadtverwaltung legte deshalb gegen die Entscheidung die – nun erfolglose – Beschwerde ein.
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