Wegen Corona: Stadt Neu-Ulm muss "Weihnachtsmarkt to go" und Licht-Choreo absagen
Die Vorfreude währte nur kurz: Das Landratsamt verbietet den Mitnahme-Weihnachtsmarkt und die Licht-Choreografie am Rathaus in Neu-Ulm. So geht es weiter.
Die Vorfreude ist wieder vorbei: Die Stadt Neu-Ulm ist am Mittwoch vom Landratsamt informiert worden, dass die geplante Licht-Choreographie auf der Rathausfassade nicht stattfinden darf. Ebenfalls untersagt wurden die fünf Essens- und Getränkestände auf dem Johannesplatz und Rathausplatz, die in der Vorweihnachtszeit Essen und Trinken zum Mitnehmen angeboten hätten. Das geht aus einer Mitteilung der Stadt hervor.
Das Landratsamt beruft auf die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zum 1. Dezember in Kraft getreten ist. Die vorgesehenen Essen- und Getränkestände werden nicht als regelmäßig stattfindender Wochenmarkt zum Verkauf von Lebensmitteln angesehen. Das Landratsamt bemängelt, „dass durch das Aufstellen mehrerer Stände eine marktähnliche Anziehungskraft geschaffen wird, die zum Verweilen an Ort und Stelle einlädt“. Die Illumination des Rathauses und die musikalische Begleitung verstärkten dies. Zusammenkünfte sollten aber vermieden werden.
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