Weil sie lesbisch ist: Kirche will Mutter kündigen
Weil sie sich zu ihrer Homosexualität bekennt, soll eine Frau ihren Job bei der Kirche verlieren. Heute beschäftigt sich das Augsburger Verwaltungsgericht mit dem Fall.
Der Fall, um den es geht, spielt in einem Kindergarten im Landkreis Neu-Ulm. Die Leiterin der katholischen Einrichtung erwartete ein Kind und ging in den Mutterschutz. Dann reichte die 39-Jährige bei ihrem Arbeitgeber, der Pfarrkirchenstiftung vertreten durch die Diözese Augsburg, eine Geburtsurkunde ein. Und dazu eine Kopie ihrer eingetragenen Partnerschaft. Das Papier bescheinigt der Frau, mit ihrer Freundin als Paar zusammenzuleben.
Die Juristen der Diözese wurden daraufhin aktiv: Eine homosexuelle Beziehung von Angestellten gilt nach der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ als Kündigungsgrund. Beim Gewerbeaufsichtsamt in München beantragte man, der Entlassung der Kindergärtnerin zuzustimmen. Doch in der Landeshauptstadt wollten die Verantwortlichen nicht einwilligen, denn Arbeitnehmer in Elternzeit unterliegen laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besonderem Kündigungsschutz.
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