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  3. Roggenburg: Wer auf öffentlichen Flächen wirbt, der zahlt

Roggenburg
16.02.2018

Wer auf öffentlichen Flächen wirbt, der zahlt

Für sogenannte Sondernutzungen wie das Aufstellen von Werbetafeln verlangt Roggenburg künftig Geld.
Foto: Symbolfoto Ute Krogull

Die Gemeinde Roggenburg will mit einer neuen Satzung Wildwuchs im Straßenraum begrenzen. Für Sondernutzungen und Verstöße sind Gebühren fällig. 

Wer auf öffentlichem Grund in Roggenburg sein abgemeldetes Auto dauerhaft parkt, Werbeschilder aufbaut oder den Gehweg von Pflanzen überwuchern lässt, kann künftig leichter zur Kasse gebeten werden. Die Gemeindeverwaltung hat nämlich eine Gebührensatzung erlassen, mit der sie sich sogenannte Sondernutzungen und Verstöße bezahlen lässt.

Um die „übermäßige Inanspruchnahme öffentlicher Flächen“ gehe es dabei, sagte Bürgermeister Mathias Stölzle jüngst in der Gemeinderatssitzung. Und die gebe es auch in der Klostergemeinde immer wieder. So erwähnte die Verwaltung in der Sitzungsvorlage etwa den Parkplatz des Schießener Friedhofs, auf dem von einem Bauherrn drei Paletten mit Beton und Steinen zwischengelagert worden waren. Andere Bauherren wiederum stellten Bauschuttcontainer auf die Straße oder sperrten wegen Bauarbeiten Gehwege ab.

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