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Ärger
13.11.2017

Wer soll die Straßenausbaubeiträge bezahlen?

W. Schubaur

Rechtsanwalt Wolfgang Schubaur über den Dauerstreit ob Anlieger oder die Gemeinschaft löhnen muss

Möglicherweise kommt nun Bewegung in die seit Langem wegen des Streits um Straßenausbaubeiträge festgefahrenen Fronten zwischen Verwaltung und Stadtrat auf der einen und vielen Stadtbürgern auf der anderen Seite. Für diesen Mittwoch steht das Thema auf der Tagesordnung des Stadtrats. Zur Vorbereitung hatte am vergangenen Freitag die FDP-Ratsfraktion den Burgauer Rechtsanwalt Wolfgang Schubaur schon mal zu den Beiträgen referieren lassen. Schubaur, der anfangs Abteilungsleiter im Günzburger Landratsamt, danach zwölf Jahre lang Bürgermeister in Burgau war und heute eine Anwaltskanzlei für öffentliches Bau-, Verwaltungs- und Immobilienrecht unterhält, sortierte erst mal zwischen Erschließungs- und Ausbaubeiträgen. Niemand mokiere sich über Erschließungsbeiträge, wenn er ein Baugrundstück erwerbe. Der Bauherr rechne einfach damit, dass die Gemeinde 90 Prozent der Kosten für die Bereitstellung von Wasser, Strom und Abwasser auf den Käufer übertrage. Völlig anders aber gehe der Bürger mit den Straßenausbaubeiträgen um, die in Bayern fällig werden, sobald eine vorhandene Straße ausgebaut und damit verbessert werde.

Das Thema provoziere geradezu zum Streit, weil es von Land zu Land, von Kommune zu Kommune anders ausgelegt werde. Neu-Ulm hielt Schubaur für „den idealen Standort, weil von hier aus nach Baden-Württemberg geblickt wird, das den Ausbaubeitrag nicht kennt“. Und die Straßen dort seien nicht schlechter als in Bayern, erklärte Schubaur den 35 abendlichen Zuhörern im Barfüßer. Aber selbst im Freistaat verliefen die Frontlinien völlig unterschiedlich. Die Stadt München habe die Satzung zur Erhebung der Ausbaukosten abgeschafft, weil ihr die Berechnung viel zu teuer geworden sei. Schongau und Immenstadt weigern sich laut Schubaur, eine solche Satzung überhaupt erst aufzustellen. In den Landkreisen Neu-Ulm und Günzburg hätten alle Gemeinden eine Abgabensatzung erlassen, in den Landkreisen Unterallgäu und München nur einige wenige.

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