Wird der Schwörmontag in Ulm zum Feiertag?
Ein Abgeordneter schaltet schon einmal den Innenminister ein, andere sehen den Vorstoß kritisch. Wer die Entscheidung trifft – und wer davon profitieren dürfte.
Es ist derzeit vielleicht das Thema in Ulm: Soll der Schwörmontag ein gesetzlicher Feiertag werden? Begonnen hatte die Diskussion mit der Überlegung, die Schwörtagstraditionen ins bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen. Ein Punkt, der auch auf der Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am heutigen Mittwoch steht. Gut möglich, dass die Räte dann wieder über den Ulmer Feiertag debattieren. Doch eine Entscheidung dürfen sie nicht treffen – und es gibt nicht nur Widerspruch, sondern auch Hindernisse.
Örtlich begrenzte Feiertage gibt es in Baden-Württemberg bislang nicht
Das größte: Örtlich begrenzte Feiertage sieht das baden-württembergische Landesrecht nicht vor. Damit der Schwörmontag zum offiziellen Feiertag wird, müsste der Landtag das Feiertagsgesetz ändern. „Theoretisch ist das natürlich möglich“, sagt eine Sprecherin des Innenministeriums in Stuttgart auf Anfrage unserer Redaktion. Noch am Sonntag hat Jürgen Filius, Grünen- Landtagsabgeordneter aus Ulm, einen Brief an Innenminister Thomas Strobl geschrieben und ihn gebeten, sich für eine solche Gesetzesänderung einzusetzen. Filius hebt das landesweit einmalige Fest hervor und betont, wie wichtig es für die Ulmer Bürger ist, der Schwörrede des Oberbürgermeisters zuhören zu können. „Dafür ist es aus meiner Sicht unabdingbar, den Schwörmontag als lokalen gesetzlichen Feiertag zu etablieren“, schreibt Filius.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.