Zockeraffäre: Viele Verstöße festgestellt
Landkreis In der Zockeraffäre des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) des Landkreises Neu-Ulm sind eine ganze Reihe elementarer landkreisinterner und kommunalrechtlicher Vorschriften missachtet worden. Das ist das wesentliche Ergebnis eines Berichts, den der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) nach über siebenmonatiger Tätigkeit dieser Tage vorgelegt hat.
Die Münchner Prüfer bezeichnen - wie das vom Landkreis ebenfalls beauftragte Anwaltsbüro Dr. Roller und Partner bereits im Januar im Kreistag - in einer Presseerklärung die sogenannten Swaps, als "größtenteils hochspekulativ". Der Abschluss der Verträge - nach Aussage von Landrat Erich Josef Geßner war es ein führender Mitarbeiter des AWB - mit einer großen deutschen Bank sei ohne das zuständige kommunale Gremium (Umwelt- und Werkausschuss) erfolgt. Dadurch sei gegen "Zuständigkeitsvorschriften" verstoßen worden.
Missachtet wurde auch das "Konnexitätsgebot" zu einem Grundgeschäft. Das heißt: Diejenigen Swaps, mit denen zum Beispiel Darlehenszinsen abgesichert wurden, waren nach Ansicht des BKPV in Ordnung. Beispiel: Wenn Darlehenszinsen des AWB steigen, hätte der Abfallwirtschaftsbetrieb mit der Bank eine Wette eingehen können, bei der der AWB auf eine steigende, die Bank auf eine sinkende Zinsentwicklung setzt. Mit dem Erlös aus dieser Wette hätte der AWB die tatsächlich höheren Darlehenszinsen ausgleichen können. Bis auf "Forward-Swaps" standen aber laut BKPV die meisten Derivatgeschäfte in keinem Zusammenhang mit einem Grundgeschäft.
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