Das Abkochgebot in Nersingen ist mit sofortiger aufgehoben. Das teilt die Gemeindeverwaltung am Donnerstagabend über die sozialen Netzwerke mit. Die Chlorung des Trinkwassers laufe demnach allerdings noch.
Diese sei notwendig, um eine ausreichende Wirkung des Chlors auch in den entlegeneren Teilen des Leitungsnetzes zu garantieren, erläuterte die Gemeinde am Freitag in einer Pressemitteilung. „Die Bürger können uns hierbei unterstützen, indem sie wie gewohnt das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz nutzen“, teilte Fabian Sniatecki, der Geschäftsleitende Beamte, mit. „Sobald das Chlor seine Wirkung voll entfaltet hat, kann die Chlorung in Absprache mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst eingestellt werden. Einen konkreten Zeitpunkt können wir hierzu noch nicht nennen.“
Vor drei Wochen waren Keime im Trinkwasser in Nersingen festgestellt worden
Bei einer Routinekontrolle vor gut drei Wochen war eine Verunreinigung mit coliformen Keimen im Wasser festgestellt worden. Diese seien nicht unbedingt Krankheitserreger, aber ihre Anwesenheit könne auf eine potenzielle Gefahr hinweisen, teilte die Gemeinde Nersingen damals mit. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Neu-Ulm war „zur Vermeidung von wasserbedingten Infektionskrankheiten“ ein Abkochgebot erlassen worden.
Die Gemeinde Nersingen macht nach eigenen Angaben mehr routinemäßige Kontrollen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Durch die Trinkwasserverordnung werden demnach pro Jahr neun Wasserproben vorgegeben. In Nersingen werden durch ein externes Labor jährlich 38 Proben entnommen und beprobt, heißt es. (AZ/krom)
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