Kind stirbt bei Schwimmkurs: Ermittlungen gegen Aufsichtsperson und Notärztin
Hätte der Tod des Jungen verhindert werden können? Nach dem tragischen Vorfall in einem Schwimmbad in Biberach ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen zwei Frauen.
Nach dem Tod eines Kindes in einem Schwimmbad in Biberach hat die Staatsanwaltschaft Ravensburg nun Ermittlungen eingeleitet. Das Verfahren richtet sich gegen eine Aufsichtsperson sowie eine Notärztin. Es geht um die Frage: Hätte der Tod des Jungen verhindert werden können?
Mitte Dezember 2021 starb der fünfjährige Junge. Er hatte an einem Wasserorientierungskurs im Hallenbad von Biberach teilgenommen. Der Kurs fand gemeinsam mit anderen Kindern in einem etwa 15 auf 10 Meter großen Lehrschwimmbecken mit einer Wassertiefe von 0,60 Meter bis 1,35 Meter.
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