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Corona-Wirtschaftshilfen: Ein Viertel der Unternehmen muss bisher Geld zurückzahlen

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Corona-Wirtschaftshilfen: Ein Viertel der Unternehmen muss bisher Geld zurückzahlen

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    Durch Überbrückungshilfen sollten Unternehmen und Selbstständige in der Corona-Krise schnell unterstützt werden.
    Durch Überbrückungshilfen sollten Unternehmen und Selbstständige in der Corona-Krise schnell unterstützt werden. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Mit den Corona-Wirtschaftshilfen wurden im Zeitraum von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständige mit hohen Corona-bedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Milliarden Euro Bundesmitteln unterstützt. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragsteller zügig erfolgen konnte, wurden die zumeist auf Prognosebasis eingereichten Anträge zunächst vorläufig bewilligt. Konzeptionell war von Beginn an ein nachträglicher Abgleich der Prognoseangaben mit der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung in einer Schlussabrechnung vorgesehen, teilt die IHK Ulm mit.

    Bislang seien rund 570.000 Schlussabrechnungspakete eingereicht worden. Bis zum endgültigen Abgabetermin am 30. September stehen noch rund 300.000 einzureichende Schlussabrechnungspakete aus. Über 197.000 finale Schlussbescheide wurden bereits erteilt. In mehr als zwei Drittel der geprüften Fälle seien die vorläufig gewährten Hilfen bestätigt oder sogar eine Nachzahlung gewährt worden, während rund 24 Prozent mit einer Rückzahlungsforderung beschieden worden seien.

    Es ist wichtig, die Frist einzuhalten

    Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Sofern diese nicht rechtzeitig eingereicht werden, könnten die Überbrückungshilfen vollständig zurückgefordert werden, warnt die IHK Ulm und ruft dazu auf, fehlenden Unterlagen und die Schlussabrechnung fristgerecht einzureichen. (AZ)

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