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Elchinger Ausschuss sagt Nein zu Flüchtlingsunterkunft und Windkraftprojekten

Elchingen

Zweimal Nein vom Elchinger Ausschuss

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    Dass hinter der württembergischen Grenze Windkraft möglich werden soll, das missfällt dem Elchinger Bau- und Umweltausschuss. (Symbolbild)
    Dass hinter der württembergischen Grenze Windkraft möglich werden soll, das missfällt dem Elchinger Bau- und Umweltausschuss. (Symbolbild) Foto: Manuel Wenzel

    Gleich zwei Einwendungen hat der Bau- und Umweltausschuss des Elchinger Gemeinderates in der jüngsten Sitzung beschlossen. Eine juristischen Einwendungen betrifft einen Antrag zur Umnutzung des Hotels in der Unterelchinger Badergasse in eine Flüchtlingsunterkunft. Die Gemeinde hatte bereits den ursprünglichen Antrag auf Umnutzung abgelehnt und gegen die vor einem Jahr erteilte Genehmigung des Landratsamtes Neu-Ulm Klage erhoben. Mit Bescheid vom 4. Juni hat das Verwaltungsgericht Augsburg die Elchinger Klage zwar abgewiesen und der Gemeinde die Kosten auferlegt, es hatte aber Berufung zugelassen. Diese wird die Gemeinde Elchingen nun einlegen.

    Das Augsburger Verwaltungsgericht war zu dem Ergebnis gekommen, dass das Einvernehmen der Gemeinde zum Nutzungsänderungsantrag des „Adler“ vom Landratsamt Neu-Ulm zu Recht ersetzt worden sei: Das Vorhaben füge sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Auf eine Einstufung als allgemeines oder dörfliches Wohngebiet oder Dorfgebiet komme es nicht an, da eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in allen drei Baugebietstypen als soziale Anlage zulässig sei. Neben anderen Gründen sei auch nicht von relevanten Faktoren auszugehen dahingehend, dass die Unterbringung von 89 Asylbewerbern „unzumutbare Spannungen oder ein bodenrechtlich beachtliches Störpotenzial mit sich bringen“ könnten.

    Elchingen lehnt Sonderflächen für Windkraft bei Seligweiler ab

    Für den Bau von Windkraftanlagen bei Ulm-Jungingen soll im Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche für Windkraft dargestellt werden, zu der Erweiterungen nach Norden oder Westen vorgesehen sind. Parallel hat die Stadt Ulm ein Zielabweichungsverfahren beantragt, nach dem es möglich werden soll, ein Windenergiegebiet auch in einem regionalplanerischen Ausschlussgebiet zu planen. Im aktuell gültigen Regionalplan sei im vorgesehenen Gebiet keine Vorrangfläche für Windkraftanlagen festgelegt. Elchingen wird Einwendungen erheben, entschied der Ausschuss, weil der Regionalverband Donau-Iller über die bisherigen Einwendungen noch nicht entschieden hab, es bestehe somit keine Planreife, zudem werde der Mindestabstand von 800 Metern zur als schutzwürdig für Erholung und Fremdenverkehr eingestuften Fläche von Rasthaus und Hotel Seligweiler bei der A-Variante unterschritten, sodass sich Schattenwurf und Lärmemissionen dort gravierend auswirken dürften, befand der Ausschuss

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