
Gänsejagd am Plessenteich kann nicht verboten werden – was ist die Lösung?

Plus Das Landratsamt erklärt, warum die Jagd am Vogelschutzgebiet nicht verboten werden kann. Dennoch wird um eine Lösung gerungen – und zwar bald.

Noch immer schwelt der Streit über die frühmorgendliche Gänsejagd am 15. September, an der sich 33 Jäger beteiligt hatten. Die Jagd ist am Plessenteich erlaubt. Sie könne auch nicht verboten werden, teilt das Landratsamt auf Anfrage mit. Dennoch bemüht sich die Behörde um eine Lösung – diese soll noch vor der nächsten geplanten Großjagd auf Gänse gefunden werden. Derweil schüren Anwohnerinnen und Anwohner Zweifel an der Darstellung der Jäger. Auch die Zahl der geschossenen Tiere ist bekannt geworden.
Der Ärger in der Nachbarschaft sowie beim Gerlenhofener Arbeitskreis Umweltschutz (GAU) ist nach wie vor groß. Die Situation der am Plessenteich lebenden Wildgänse ist nach Angaben der Kreisverwaltung seit 2010 bekannt. Landwirtschaftliche Schäden und die Verkotung von Wiesen seien enorm, die Gänse hätten keine natürlichen Feinde. Grau-, Nil- und Kanadagans dürfen in Bayern zwischen 1. August bis 15. Januar gejagt werden, Ausweitungen dieser Periode sind möglich. Graugänse dürfen im Kreis Neu-Ulm auf Antrag bereits ab 15. Juni (Jungtiere) beziehungsweise ab 1. Juli (Alttiere) und bis 31. Januar geschossen werden. Von dieser Regelung werde regelmäßig Gebrauch gemacht, teilt die Behörde mit. Die Jagdgenossenschaft Reutti beantragt seit Jahren eine Verlängerung für das eigene Gebiet sowie für Jedelhausen, Finningen und Schwaighofen. Bei der großangelegten Jagd am Freitagmorgen sind lediglich zehn Gänse getroffen worden, wie unsere Redaktion vom Landesbund für Vogelschutz erfuhr. Rund 300 Vögel waren aufgeflogen, an die 100 Schüsse sollen gefallen sein.
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