Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neu-Ulm
  3. Illerkirchberg: Weitere Verstöße gegen Auflagen nach Vergewaltigung: Afghane erneut verurteilt

Illerkirchberg
31.05.2023

Weitere Verstöße gegen Auflagen nach Vergewaltigung: Afghane erneut verurteilt

Der 30 Jahre alte Afghane musste nach dem Prozess von Anfang Mai am Dienstag wieder auf der Anklagebank Platz nehmen.
Foto: Christoph Schmidt, dpa (Archivbild)

Plus Der Afghane wurde bereits wegen Meldepflicht-Verstößen nach der Halloween-Vergewaltigung in Illerkirchberg verurteilt. Nun kam er wieder vor Gericht.

Der einst wegen der Halloween-Vergewaltigung von 2019 in Illerkirchberg verurteilte Afghane wurde erneut wegen Verstößen gegen Meldeauflagen sowie zudem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Das teilt ein Sprecher des Amtsgerichts Ulm auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Die Gesamtstrafe vom Prozess von Anfang Mai wurde in Summe aufgestockt. Ein Verfahren aber, das indirekt mit der tödlichen Messerattacke auf zwei Schülerinnen zusammenhängt, wurde hingegen eingestellt. 

Wie bereits berichtet, muss sich der heute 30-Jährige seit seiner Haftentlassung regelmäßig bei unterschiedlichen Behörden melden. Im August und September 2022 tat er das aber nicht, wie er bei der Gerichtsverhandlung Anfang Mai einräumte und weshalb er auch verurteilt wurde. Berücksichtigt wurden damals allerdings nur drei Fälle von Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht. 

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

01.06.2023

Wieder ein Paradebeispiel für die gegenwärtige verfehlte Politik. Und da wird seitenweise versucht zu verstehen, warum die rechten Parteien mehr und mehr im Aufwind sind. Auch wenn diese evtl. keine Lösung bieten, für den frustriert Wählenden ist es eine vermeintliche Chance seinen vorhandenen Frust über die fehlgeleitete Politik los zu werden.

01.06.2023

Wieder ein Beispiel - wer mal da ist bleibt!
Es gibt so viele Länder, wo es schlechter ist - selbst, wenn es bei uns viel, viel schlechter wird.
Sogar das Gefängnis ziehen manche bei uns vor?

Aber wir sollten endlich aufhören, den 'meist' korrupten Politikern in den Ländern Milliarden hinzuschieben - aus deren Ländern die Menschen zu uns kommen - vor allem, wenn es Gründe gibt, die diese Politiker zu verantworten haben.
Und dann müssen wir das Geld dazu verwenden, diese Politiker nach Den Haag zu bringen - damit ist nachhaltiger Nutzen erreicht.
Wir sind doch immer so nachhaltig ... :-)

01.06.2023

Wiso eigentlich nicht nach Afganistan abschieben? Dem sind die Menschenrechte seine Opfer ja auch egal gewesen...

01.06.2023

Wie so kennen Sie die Gründe nicht warum zur Zeit nicht nach Afghanistan abgeschoben werden darf?
Auch wenn der verurteilte Afghane Menschenrechte verletzt hat müssen Sie es doch nicht auch tun.