An einem hatte das Gericht keinen Zweifel: "Dass Sie ein einfühlsamer, guter Arzt sind." Doch das nutzte dem 51 Jahre alten Mediziner nicht viel. Weil er über einen längeren Zeitraum Behandlungsleistungen unkorrekt abgerechnet hatte, verurteilte ihn das Schöffengericht Neu-Ulm am Mittwoch wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
Prozess in Neu-Ulm