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  3. Landkreis Neu-Ulm: Rekord-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm: Diese Regeln gelten bei Corona-Quarantäne

Landkreis Neu-Ulm
27.01.2022

Rekord-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm: Diese Regeln gelten bei Corona-Quarantäne

Die Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm hat die 1000er-Marke überschritten. Es gibt so viele Betroffene wie noch nie. Welche Regeln gelten aktuell?
Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

Plus So viele Menschen wie noch nie wurden positiv auf Corona getestet: Der Kreis Neu-Ulm hat eine neue Rekord-Inzidenz erreicht. Doch welche Quarantäne-Regeln gelten aktuell?

Die Corona-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm steigt und steigt. Der einstige Rekordwert von 770 im vergangenen November wurde unlängst überschritten. Die Stadt Ulm hat bereits am Dienstag die 1000-Marke überschritten. Im Kreis Neu-Ulm war am Mittwoch, 26. Januar, soweit: Das Robert-Koch-Institut (RKI) vermeldete einen Wert von 1018,6 Neuinfektionen binnen der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner. Innerhalb einer Woche kamen damit 1791 neue Fälle hinzu. Es sind so viele wie noch nie. Doch welche Quarantäne-Regeln gelten aktuell? Was gilt für Geimpfte und Ungeimpfte, was für Schüler? Das Landratsamt Neu-Ulm klärt auf.

Wie lange muss ein Positiv-Getesteter in Quarantäne?

Für sogenannte Indexfälle dauert die häusliche Isolation zehn Tage. Ist die Person symptomfrei, werden die zehn Tage ab dem Moment gezählt, als der Erreger zum ersten Mal nachgewiesen wurde. Hat die Person Symptome, wird ab Symptombeginn gezählt. Voraussetzung, um die Quarantäne zu verlassen, ist, dass seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Die Isolation endet vorzeitig frühestens mit Ablauf von Tag sieben - wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht und eine frühestens an Tag sieben durch geschultes Personal vorgenommene Testung mittels Nukleinsäuretest oder Antigentest ein negatives Ergebnis zeigt.

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