Wie darf künftig im Weiler Glassenhart gebaut werden? Regelungen dafür gab es bisher nicht. Jetzt hat der Nersingen Bau- und Umweltausschuss eine Satzung beschlossen. Der Ortsteil zwischen Straß und Oberfahlheim ist in der Zwischenkriegs- und Nachkriegszeit entstanden und zu einer kleinen Siedlung mit vier Wohngebäuden, Garagen und Nebengebäuden geworden.
Wie die Gemeindeverwaltung mitteilte, gibt es keinen Bebauungsplan für das Gebiet. Sie geht davon aus, dass die Gebäude dort „privilegiert errichtet“ wurden. Nun sei in dem Weiler die Sanierung eines Wohngebäudes, die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Wohngebäude sowie eine geringfügige Nachverdichtung geplant. „Ziel der Außenbereichssatzung“, so die Verwaltung, „ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung und verträgliche Nachverdichtung des Weilers unter Festlegung von städtebaulichen und landschaftsgestalterischen Vorgaben.“
Dazu gehört unter anderem, dass bei baulichen Vorhaben für Wohnzwecke und kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe ein Satteldach mit einer bestimmten Neigung zu errichten ist, dass bestehende Gehölzstandorte erhalten bleiben, die Grundfläche für Wohngebäude 120 Quadratmeter nicht übersteigen darf und die Gebäude maximal zwei Vollgeschosse haben dürfen. (kümm)
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