Künftiger Anspruch auf Ganztagsschule bereitet Neu-Ulm Sorgen
Plus Zu wenig Platz und zu wenig Personal und weitere offene Fragen: 2026 haben alle Familien einen Anspruch auf die Ganztagsschule. Wie kann das in Neu-Ulm gelingen?
An sechs Neu-Ulmer Grundschulen gibt es Ganztagsklassen. An der Weststadtschule ist eine solche genehmigt, doch das Interesse der Familien reicht nicht aus. In Burlafingen und Reutti sollen solche Angebote kommen, in Gerlenhofen ist das derzeit bei den Eltern nicht gewünscht. Ab 2026 haben Familien den Rechtsanspruch auf diese Betreuung bis 16 Uhr. Das Schulamt sieht die Stadt gut vorbereitet, doch dort macht man sich große Sorgen. Es geht um Platz und Personal.
Das zuständige städtische Dezernat plant damit, im Schuljahr 2025/2026 85 Prozent der dann voraussichtlich knapp 2500 Schülerinnen und Schüler zu versorgen. Bezogen auf das letzte Vor-Corona-Schuljahr 2018/2019 bedeutet das einen Zuwachst von knapp 50 Prozent. Noch größere Städte planen nach Angaben von Dezernent Ralph Seiffert allerdings mit 90 oder sogar 100 Prozent Auslastung. Das dürfte die Stadt gleich doppelt vor Probleme stellen: Es fehlt Platz und Personal. Seiffert verwies auf den erwarteten Mangel an Lehrerinnen und Lehrern sowie im erzieherischen Bereich. Gerade gehe es landesweit nur darum, den Pflichtunterricht abzudecken, sagte der Dezernatsleiter im Ausschuss für Bildung, Familie und Kultur. "Ich bin nicht unbedingt ein Schwarzmaler. Aber das Thema wird uns massivst beschäftigen", warnte Seiffert. Bei Kindertagesstätten spreche man bereits darüber, angelernte Hilfskräfte einzusetzen. Der Betreuungsstandard werde wohl zwangsläufig sinken. Seiffert kritisierte Bund und Land, auch beim Städtetag sei deutlich geworden, dass die Kommunen alleine dastünden. Die Stadt als Trägerin müsse das Personal suchen und den nötigen Ausbau der Räumlichkeiten finanzieren - in der Stadtmitte und in Ludwigsfeld ist das schon jetzt nötig. Dazu kommen offene Fragen: Über Landesrecht kann eine Schließzeit von bis zu vier Wochen in den Sommerferien geregelt werden. Doch was ist in der übrigen Zeit? Auf welche Weise und mit welchem Personal muss die Betreuung gesichert werden? Ist es denkbar, auf das bestehende Ferienprogramm zurückzugreifen?
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