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Neu-Ulm/Ulm: Mehrere Haftbefehle: Autofahrer will vor Polizeikontrolle in Neu-Ulm flüchten

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Mehrere Haftbefehle: Autofahrer will vor Polizeikontrolle in Neu-Ulm flüchten

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    Autofahrer flüchtet vor Polizeikontrolle in Neu-Ulm.
    Autofahrer flüchtet vor Polizeikontrolle in Neu-Ulm. Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)

    Ein 32-Jähriger hat späten Mittwochabend versucht, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Nachdem er unter anderem über die B10 gefahren war, konnte er im Bereich der Adenauerbrücke gestellt werden. Die Beamten stellten bei der anschließenden Kontrolle mehrere „Auffälligkeiten“ fest. Gegen den Mann lagen nach Polizeiangaben mehrere Haftbefehle vor.

    Gegen 23.30 Uhr wollte eine Streife den Wagen in der Schützenstraße kontrollieren. Der Fahrer aber soll sämtliche Anhalteaufforderungen ignoriert und davongerast sein. Mehrere weitere Streifen wurden nachalarmiert. Der Flüchtige fuhr von Neu-Ulm nach Ulm-Wiblingen und wieder zurück nach Neu-Ulm. Über die B10 wollte er seine Flucht in Richtung Ulm fortsetzen, im Bereich der Adenauerbrücke wurde er von der Polizei gestoppt.

    Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten bei dem 32-jährigen Fahrzeugführer fest, dass er ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Zudem räumte er den Konsum von Betäubungsmitteln ein. Die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen waren zuvor entwendet worden, außerdem war das Fahrzeug weder versichert noch für den Straßenverkehr zugelassen.

    Gegen den Mann bestanden mehrere Haftbefehle, von denen ein Großteil durch die Zahlung eines Geldbetrags abgewendet werden könnte. Geld führte der Mann zwar mit sich, jedoch gab es Hinweise darauf, dass er nicht der Eigentümer des Geldes war. Als die Beamten den Mann zur Dienststelle brachten und zu diesem Zweck durchsuchten, fanden sie bei ihm eine EC-Karte auf, die nicht auf seinen Namen ausgestellt war. Zudem trug er einen Geldbetrag im vierstelligen Bereich mit sich. Das Geld gefand sich in einem Kuvert, adressiert an die Person, auf deren Namen die EC-Karte ausgestellt ist.

    Weil die Eigentumsverhältnisse des Geldes nicht geklärt werden konnten, stellten die Beamten es zunächst „gefahrenabwehrend“ sicher. Die Beamten brachten den 32-Jährigen aufgrund eines nicht abwendbaren Haftbefehls in eine bayerische Justizvollzugsanstalt. Ihn erwarten mehrere Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Flucht und den festgestellten Delikten. (AZ)

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