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  3. Tödlicher Unfall mit autonomem E-Testauto: Das sagt ein Experte

Römerstein/Laichingen
19.08.2022

Tödlicher Unfall mit "autonomem E-Testauto": Das sagt ein Experte der Uni Ulm

Beim Unfallwagen handelt es sich laut Polizei um ein autonomes E-Testfahrzeug.
Foto: Simon Adomat/VMD-Images, dpa

Plus BMW widerspricht der Polizei: Der in den tödlichen B28-Unfall verwickelte Wagen war "kein autonom fahrendes Fahrzeug". Ein Experte der Universität Ulm klärt auf.

Bei einem schweren Unfall am Montagnachmittag auf der B28 auf der Schwäbischen Alb zwischen Römerstein-Zainingen und Laichingen-Feldstetten erleidet ein 33-Jähriger tödliche Verletzungen, neun weitere Personen - darunter ein Kleinkind - werden schwer verletzt. Wie es genau zu dem Unglück kommen konnte, ist unklar. Laut Polizei kam ein Auto aus bislang ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrbahn. Bei dem Wagen, ein BMW iX, handelt es sich laut Polizei um ein "autonomes E-Testfahrzeug". Hersteller BMW aber widerspricht: "Das beteiligte BMW-Fahrzeug war kein autonom fahrendes Fahrzeug." Ein Experte der Universität Ulm klärt auf und gewährt Einblicke, kommen dort derartige Autos schließlich regelmäßig zum Einsatz.

Seit 2014 schon beschäftigt sich die Uni Ulm mit dem Phänomen des autonomen beziehungsweise automatisierten Fahrens. Bundesweit hat der Standort bereits von sich reden gemacht. Prof. Dr.-Ing. Klaus Dietmayer leitet das dafür zuständige Institut für Mess-, Regel- und Mikrotechnik. Zwar habe er zwischenzeitlich etliche Presseanfragen aufgrund des tödlichen Unfalls auf der B28 erhalten, Details zum genauen Hergang aber wisse er nicht. "Ich bin da völlig blank. Ich weiß es auch nur aus den Schlagzeilen", sagt Dietmayer.

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Die Diskussion ist geschlossen.

16.08.2022

"Die Polizei hatte zuvor berichtet, dass es sich beim Unfallwagen um ein "autonomes E-Testfahrzeug" handelt. Die Information sei deshalb veröffentlicht worden, weil der Wagen als solcher gekennzeichnet war, so ein Polizeisprecher. Der BMW-Sprecher lässt dazu auf Nachfrage wissen: "Bei allen Erprobungsfahrzeugen, die Kameraaufnahmen tätigen, ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen Pflicht, das Fahrzeug entsprechend zu kennzeichnen."

Aha. Es gibt zwar keine "autonomen E-Testfahrzeuge", sie müssen aber aus Datenschutzgründen so gekennzeichnet sein. Werden wir nur noch verarscht??

16.08.2022

Das stimmt schon; ich sage mal Denkmal- und Datenschützer in die Produktion...

https://www.golem.de/news/assistenzsysteme-millionenbussgeld-gegen-vw-wegen-kamerafahrten-2207-167167.html

>> Die Behörden stellten anschließend vier Datenschutzverstöße fest. Demnach fehlten am Fahrzeug "aufgrund eines Versehens" Magnetschilder mit einem Kamerasymbol sowie die vorgeschriebenen Informationen für die anderen Verkehrsteilnehmer. "Diese müssen laut Artikel 13 DSGVO bei einer Datenverarbeitung unter anderem darüber aufgeklärt werden, wer die Verarbeitung zu welchem Zweck durchführt und wie lange die Daten gespeichert werden", teilte die Behörde mit. <<