Deshalb kann Trombatore sein Lokal in Senden nicht eröffnen
Er hat noch keine Schankerlaubnis und darf aktuell nicht im Außenbereich aufstuhlen
Durch die Verzögerung fehlen Trombatore Einnahmen
Eigentlich wollte Salvatore Trombatore sein Lokal „Anfang, Mitte Juni“ eröffnen, sagt er. Nun ist bald der Juli vorbei und es ist noch immer nicht geschehen. Seine Unzufriedenheit ist spürbar, als er über seine aktuelle Lage und den möglichen Zeitpunkt für die Eröffnung des „Bistrorante bei Salvo“ spricht. Er wartet noch immer auf mehrere Genehmigungen.
Wie Trombatore beschreibt, sei im Lokal alles fertig hergerichtet und er wäre für Restaurantgäste gerüstet. Mit der langen Verfahrensdauer habe weder er noch der Vermieter gerechnet. Dieser habe nämlich vorab eine Person vom Landratsamt beauftragt, die die Räumlichkeiten überprüfte. Das führte jedoch zu weiteren Komplikationen.
Die Person hatte Trombatore zufolge die mündliche Zusage erteilt, dass die Räumlichkeiten ohne Probleme als Bistrorante, also als Restaurant mit kleinerem Angebot an Speisen und Getränken, genutzt werden können. Doch später erfuhren der Gastronom und der Vermieter, dass das nicht stimmte. Die Folge sei nun, dass der Genehmigungsprozess für sein Lokal weitaus länger dauere als gedacht. Wer die Person damals gewesen ist, sei unbekannt. Er habe weder den Namen, noch eine schriftliche Bestätigung der Person, sagt Trombatore.
Der 65-Jährige macht keinen Hehl daraus, dass er über seine aktuelle Situation frustriert ist. Wie Trombatore beschreibt, betreibt er seit rund 43 Jahren verschiedene Lokale und Lieferservices in der Region – zuletzt das „Bella Napoli da Salvo“ in Ulm. Für sein neues „Bistrorante bei Salvo“ in Senden fehlt ihm mitunter die Ausschankgenehmigung.
„Es sieht schlecht aus“, sagt er. Er könne nicht sagen, wann er sie bekommen werde, es werde aber noch einige Wochen dauern, schätzt Trombatore und zuckt mit den Schultern. „Ich kann nichts dagegen machen.“ Deshalb werde er das Lokal voraussichtlich erst im September eröffnen. Der August sei wegen der Sommerferien und der vielen Urlaubsreisen als Eröffnungsmonat ungeeignet, sagt der Gastronom.
„Ich mache den Job seit 1983, so etwas habe ich noch nie erlebt“, erzählt der 65-Jährige. Fortschritte geschehen aktuell nur sehr langsam und beschwerlich. Er habe für die Ausschankgenehmigung bereits drei Mal sein Führungszeugnis und Auszüge aus dem Zentralregister beantragen müssen, berichtet der Gastronom.
Ihm fehlt aber nicht nur die Schankerlaubnis, sondern auch noch die Genehmigung, vor dem Lokal aufstuhlen zu dürfen. Erst Anfang Juli sei ein Verantwortlicher vorbeigekommen, der den Bereich vor dem Lokal überprüft habe, berichtet Trombatore. Und nun müsse er wieder auf die Ergebnisse warten.
Die lange Verzögerung bereitet Trombatore Probleme. Er habe Kosten, aber zu wenig Einnahmen, sagt er. Die aktuellen Ausgaben würden durch den Lieferservice nicht gedeckt, den er seit einem Monat anbiete. Man könne bei ihm Pizza, Pasta, Antipasti, Salate und mehr bestellen „Der Lieferservice wird angenommen, aber es ist nicht so, dass man davon leben kann“, fügt er hinzu.
Vor allem ohne Ausschankgenehmigung ergebe es für ihn keinen Sinn, zu öffnen. „Manche Leute wollen einen Schluck Wein, manche ein Bierchen“, erklärt er. Auch Prosecco, Weißwein oder verschiedene Spritz-Sorten seien sehr beliebt bei Gästen. „Im Sommer sowieso“, sagt er. „Ich kann die Leute nicht dazu verpflichten, beim Essen Wasser oder Cola zu trinken.“
Die zuständigen Fachbereiche im Landratsamt Neu-Ulm sehen den Grund für die Verzögerung darin, dass Trombatore den Antrag, sein Bistrorante zu eröffnen, zu spät eingereicht habe. Dieser sei erst Anfang Mai eingegangen. „Auf unserer Homepage weisen wir darauf hin, den Antrag rechtzeitig zu stellen“, teilt eine Sprecherin des Landratsamts auf Nachfrage mit.
Auf der Website selbst steht zum Thema Ausschankgenehmigung: „Die Gaststättenerlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (ca. drei Monate vor Betriebsbeginn) ist daher erforderlich.“ Dazu schreibt die Behördensprecherin: „Um den Antrag genehmigen zu können, muss dieser vollständig vorliegen, was aktuell (noch) nicht der Fall ist.“
Die Liste der erforderlichen Unterlagen für neue Gastronomiebetriebe ist lang: Das Gewerbeamt benötigt ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Zentralregister. Zudem informiert sich das Gewerbeamt bei der Polizei, der Kommune, in der Antragsteller wohnt und bei der Kommune, wo die Person bereits einen Betrieb hat oder hatte. So fragt die Behörde ab, ob es Gründe gibt, die gegen eine Genehmigung sprechen.
Notwendig ist auch die Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung für das Betreiben einer Gaststätte bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Außerdem muss eine Infektionsschutzbelehrung nachgewiesen werden und es müssen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, aktuelle Baupläne mit Darstellung des Außenbereichs sowie die Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Im Gebäude, in dem Trombatore das Bistrorante eingerichtet hat, war zuvor eine Bäckerei. Deshalb handelt es sich laut Landratsamt um eine „Änderung des Nutzungsschwerpunkts“. Die Nutzungsänderung werde dadurch „baugenehmungspflichtig“ und es müsse es auch „ohne konkrete bauliche Veränderung“ ein Bauantrag gestellt werden, teilt die Behörde mit. Bis zur Genehmigung dauere es dann ebenfalls rund drei Monate.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren