Kurze Zeit nach der deutschen Sensations-Meisterschaft 2023 waren die Vorwürfe bekannt geworden, seitdem liefen die Doping-Ermittlungen gegen Karim Jallow wegen dreier Verstöße gegen die Meldepflicht. Jetzt endlich hat der Internationale Sportgerichtshof (CAS) ein irgendwie kurios anmutendes Urteil gefällt. Der Profi von Ratiopharm Ulm wird rückwirkend für ein Jahr von Januar 2024 bis Januar 2025 gesperrt. Die Sperre ist also abgelaufen, obwohl Jallow für Ulm durchgehend in der Basketball-Bundesliga und im Eurocup gespielt hat, die Mannschaftsergebnisse haben weiter Bestand. In einer Pressemitteilung der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) heißt es lediglich: „Alle Resultate, die der Spieler in diesem Zeitraum persönlich erreicht hat, werden aberkannt.“ Aber Jallow ist nun einmal nicht Kugelstoßer oder Turmspringer, sondern Mannschaftssportler und damit kein Mann für persönliche Erfolge. Unmittelbare Konsequenzen für seinen Arbeitgeber und ihn selbst demnach: Keine – abgesehen vielleicht von den Verfahrens- und Anwaltskosten.
Basketball
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