Im Oktober vergangenen Jahres hat der Karlsruher SC in der 2. Bundesliga beim SSV Ulm 1846 Fußball einen Last-Minute-Sieg gefeiert. Das Siegtor beim 1:0 fiel in der vierten Minute der Nachspielzeit. Jetzt hatte die Partie ein Nachspiel vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).
Das Sportgericht hat den KSC wegen zweier Fälle von unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 126.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 42.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Im Donaustadion hatten Karlsruher Fans vor und zu Beginn der Partie ordentlich gezündelt. Der DFB hat im Lauf des Verfahrens Bild- und Videomaterial ausgewertet. Demnach seien im Gästefanblock vor Spielbeginn „mindestens 105 pyrotechnische Gegenstände“ wie Rauchfackeln und Raketen gezündet worden, zu Spielbeginn noch einmal 45 Bengalische Feuer.
Obendrein waren annähernd zwei Dutzend KSC-Anhänger nach dem Tor ihrer Mannschaft in der Nachspielzeit in den Innenraum gestürmt, um mit den Spielern zu feiern.
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