"Corona-Spaziergänge": Gericht kippt Verbot von Protesten in Baden-Württemberg
Kein pauschales Verbot der "Spaziergänge": In Baden-Württemberg hat ein Gericht das per Allgemeinverfügung verhängte Verbot der Corona-Proteste gekippt.
In Ulm wurde eine härtere Gangart und zum Teil auch ein Verbot der "Corona-Spaziergänge" gefordert. Diese Entscheidung dürfte die Kritiker aufhorchen lassen: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das per Allgemeinverfügung verhängte Verbot von Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen in Bad Mergentheim gekippt.
Demnach dürfen sogenannte "Spaziergänge" in der Stadt im Main-Tauber-Kreis künftig nicht mehr pauschal verboten werden. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass das präventive Versammlungsverbot nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Versammlungsfreiheit genüge, wie ein Sprecher am Freitag in Stuttgart mitteilte.
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