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SWU: Betrugsmasche lockt Verbraucher in Ulm und Neu-Ulm in Verträge bei anderem Energieanbieter

Neu-Ulm/Ulm

SWU warnen vor Betrugsmasche: Haustürgeschäft führt zu anderem Energievertrag

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    Die SWU warnt vor einer Betrugsmasche.
    Die SWU warnt vor einer Betrugsmasche. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Vorsicht, wenn es klingelt: Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm warnen bereits seit November vor falschen SWU-Mitarbeitern, die beim Haustürgeschäft Vertrags- und Kontodaten erfahren wollen. Dabei wird wohl ein Vertrag bei einem anderen Energieanbieter abgeschlossen.

    Schon etliche Male meldeten Kunden den Stadtwerken die Betrugsmasche. Sie läuft immer nach demselben Prinzip ab: Unbekannte Personen geben sich als Mitarbeitende der Stadtwerke aus und fordern entweder Zutritt zum Gebäude oder bitten um Einsicht in Rechnungs- oder Vertragsunterlagen. In einigen Fällen wurden den Betroffenen Angebote versprochen.

    SWU warnt vor Unterschriftenfälschung an Haustüren in Neu-Ulm und Ulm

    Doch dann der Schock: Die dafür geleistete Unterschrift landete ohne Wissen der Kunden auf einem Vertragsdokument und führte so zu einem Vertragsabschluss. Wie die SWU schreibt, wurden die Unwissenden so in Energielieferverträge der SWK Energie GmbH gedrängt.

    Die SWK ist eine Vertriebstochtergesellschaft der Stadtwerke Krefeld. Marcus Deutenberg, Vertriebsleiter bei der SWU Energie GmbH, kennt das Problem und bittet um Vorsicht.

    Stadtwerke raten, persönliche Daten nicht herauszugeben

    Das sollten Bürgerinnen und Bürger beachten:

    • SWU-Mitarbeitende klingeln nicht unangekündigt an Haustüren, um Verträge abzuschließen
    • Keine persönlichen Daten herausgeben
    • Fremden keinen Zutritt zum Haus oder zur Wohnung gewähren
    • Bei Unsicherheiten telefonisch an SWU wenden

    Zudem bitten die Stadtwerke darum, sie zu informieren, wenn ein solcher Vorfall beobachtet wird. „Wir werden dann unmittelbar rechtliche Schritte einleiten“, so Deutenberg in einer Mitteilung. Falls bereits ein Vertrag mit einem Drittanbieter abgeschlossen wurde, bestehe die Möglichkeit, diesen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen oder bei Täuschung innerhalb eines Jahres anzufechten.

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