Ab Mittwoch gilt in Baden-Württemberg FFP2-Maskenpflicht in Geschäften
In Baden-Württemberg gibt es neue Corona-Regeln. Die betreffen das Einkaufen und den Nahverkehr, aber auch die Quarantäne.
Von diesem Mittwoch an müssen Erwachsene in Baden-Württemberg beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen. Die Landesregierung wandelte am Dienstag wie erwartet die bisherige Soll-Bestimmung in der neuen Corona-Verordnung in eine Pflicht um. Die neue Verordnung gilt von diesem Mittwoch an.
Betroffen von der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sind neben Geschäften auch die Gastronomie, Museen und Bibliotheken. In Bussen und Bahnen reicht nun doch weiter eine OP-Maske, diesen Bereich regelt der Bund. Auch in Büros und Betrieben muss keine FFP2-Maske getragen werden.
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