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Ulm: Blauzungenkrankheit im Alb-Donau-Kreis nachgewiesen: Was das für Tierhalter bedeutet

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Blauzungenkrankheit im Alb-Donau-Kreis nachgewiesen: Was das für Tierhalter bedeutet

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    Bei einer Schafherde im nördlichen Alb-Donau-Kreis wurde die Blauzungenkrankheit nachgewiesen. 
    Bei einer Schafherde im nördlichen Alb-Donau-Kreis wurde die Blauzungenkrankheit nachgewiesen.  Foto: Lars Penning, dpa (Symbolbild)

    Nachdem die Blauzungenkrankheit bereits in diversen anderen Regionen in Baden-Württemberg und im Nachbarlandkreis Reutlingen nachgewiesen wurde, ist die Tierseuche nun auch im Alb-Donau-Kreis angekommen. Betroffen ist eine Schafherde im nördlichen Alb-Donau-Kreis, wie das Landratsamt am Mittwoch mitteilt.

    „Die gute Nachricht ist aber, dass diese Herde schon geimpft wurde. Die fünf erkrankten Tiere sind nicht verendet, sondern befinden sich auf dem Weg der Besserung. Ich werte das als Hinweis für die Wirksamkeit der Impfung. Wie es momentan aussieht, geht der Seuchenausbruch für diesen Schäfer glimpflich aus“, wird Hans-Joachim Butscher, der Leiter des Veterinäramts des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis, zu diesem Fall zitiert.

    Blauzungenkrankheit BTV-3 wurde erstmals im Rems-Murr-Kreis nachgewiesen

    Am 8. August wurde die Blauzungenkrankheit (BTV-3), die für den Mensch ungefährlich sei, im Rems-Murr-Kreis erstmals in Baden-Württemberg nachgewiesen. Seither breitet sie sich mit großer Geschwindigkeit landesweit aus. „Da das Virus über Stechmücken verbreitet wird, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sich weitere Tiere infizieren. Der einzige Weg, Tierleid zu vermindern und die Ausbreitung der Seuche zu verlangsamen, ist die Impfung“, so Butscher.

    Er appelliert an alle Tierhalterinnen und Tierhalter im Alb-Donau-Kreis, nun schnell die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Bestände zu schützen. „Unseres Wissens nach verläuft die Impfkampagne bisher leider eher schleppend. Das kann verheerende Folgen für die Tierhalterinnen und Tierhalter haben, denn in schweren Fällen kann die Krankheit zum Tod vieler Tiere in betroffenen Beständen führen.“

    Blauzungenkrankheit gefährdet hauptsächlich Wiederkäuer wie Schafe, Rinder und Ziegen

    Staatliche Entschädigungs- oder Beihilfemaßnahmen für den wirtschaftlichen Schaden gebe es nicht. Und für die Tiere sei eine Infektion mitunter sehr qualvoll. Es komme zu Entzündungen der Maul- und Nasenschleimhäute mit teilweise extremen Schwellungen, Entzündungen im Klauenbereich und Entzündungen der Euterschleimhaut, die jeweils mit Fieber und Leistungseinbußen verbunden sowie sehr schmerzhaft sind, so Butscher weiter.

    Die Blauzungenkrankheit gefährde hauptsächlich Wiederkäuer wie Schafe, Rinder, Ziegen und Gehegewild. Tiere, die in Zoos, Wildparks, Zirkussen oder ähnlichen Einrichtungen gehalten werden, sollten nach Auskunft der Behörde genauso geimpft werden wie die Bestände in landwirtschaftlichen Betrieben. Eine Gefährdung für Menschen bestehe nicht, heißt es.

    Für Tierhalterinnen und Tierhalter bedeutet der Ausbruch der Tierseuche in Baden-Württemberg:

    • Überwachung des Bestandes: Tierhalterinnen und Tierhalter sind verpflichtet, ihre Bestände regelmäßig zu überwachen und bei verdächtigen Symptomen, wie Fieber, Schwellungen der Zunge oder Lahmheit, umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt hinzuzuziehen. Das Veterinäramt ist im Falle BTV-3-positiver Tiere umgehend zu informieren.
    • Verbringung von Tieren: Das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern in andere BTV-betroffene Gebiete innerhalb Deutschlands und im EU-Ausland ist weiterhin möglich, sofern die Tiere symptomfrei sind. Kranke Tiere dürfen grundsätzlich nicht vermarktet werden. Derzeit ist ganz Deutschland BTV-3-Restriktionsgebiet. Ein Transport in BTV-freie Gebiete im EU-Ausland ist jedoch nur noch zulässig, wenn die entsprechenden Mitgliedsstaaten Ausnahmeregelungen erlassen haben und das zuständige Veterinäramt vorab informiert wurde. Für Schlachttiere gelten gesonderte Regelungen.
    • Impfungen: Die Impfung gegen BTV-3 stellt den einzigen wirksamen Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe dar. Es wird daher dringend empfohlen, empfängliche Tierbestände wie Schafe, Rinder und Ziegen zeitnah impfen zu lassen. Entsprechende Impfstoffe sind verfügbar und werden finanziell unterstützt. (AZ)
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