Mehrere Jahre Haft für "menschenverachtende" Tritte gegen den Kopf
Plus Vor einer Ulmer Bar werden zwei Männer brutal zusammengeschlagen und zusammengetreten. Doch viele Details der blutigen Nacht bleiben auch vor Gericht offen.
Auch das Ulmer Landgericht hat die "Mauer des Schweigens" nicht durchbrochen. Das sagte Vorsitzender Richter Wolfgang Tresenreiter bei der Verkündung des Urteils am Dienstag. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass zwei Männer zwei andere vor einer Ulmer Bar schwer verletzt haben. Zeugen hatten Kopftritte "wie beim Elfmeterschießen" beschrieben. Richter Tresenreiter und der Anwalt eines Opfers nennen die Tat "menschenverachtend". Und doch fallen die Strafen weit niedriger aus, als es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Ein klares Bild der Geschehnisse in der Nacht des 3. August 2022 erkannte die Schwurgerichtskammer nicht. Der 28 Jahre alte Angreifer und eines der Opfer, die bis kurz vor der Tat eng befreundet gewesen sein wollen, gerieten in der Ulmer Kellerbar aneinander. Zunächst soll das spätere Opfer den 28-Jährigen beleidigt haben. Wer zuerst tätlich wurde, ist offen. Der 28-Jährige verließ die Bar, sein einstiger Freund folgte ihm kurz darauf – wohl, weil der andere Verurteilte ihm zugesichert hatte, man wolle den Streit ohne Gewalt ausräumen. Oben kam es zur Prügelei. Der 28-Jährige trat seinem Kontrahenten wohl dreimal gegen den Kopf. Auch noch, als der schon am Boden lag. Das Opfer wurde fünf Tage lang stationär in der Donauklinik behandelt. Nase, Augenhöhle, Jochbein und Kiefer waren gebrochen oder angebrochen, auch am Auge war er verletzt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
„Der habe die Folgen seiner Attacke einschätzen
können und auf gefährlichere Tritte verzichtet“,
so eine Anwältin.
Geradezu anerkennenswert, wenn nicht gar
lobenswert ?
Wozu sich manche Anwälte hergeben. . . . . .