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Ulm/Dornstadt: Zoll-Kontrolle an B10: Beinahe Jaguar einer Familie beschlagnahmt

Ulm/Dornstadt

Zoll-Kontrolle an B10: Beinahe Jaguar einer Familie beschlagnahmt

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    Das Auto samt Insassen wurden vom Ulmer Zoll an der B10 bei Dornstadt kontrolliert.
    Das Auto samt Insassen wurden vom Ulmer Zoll an der B10 bei Dornstadt kontrolliert. Foto: Thomas Heckmann

    Einen kostspieligen Fehler hat ein Autofahrer am Montag begangen, bei dem ihm die Beschlagnahmung seines Autos drohte. Bei einer Kontrolle von Auto und Mitfahrern nahe Dornstadt bemerkten Zöllner, dass das Auto mit einer Zulassung in der Republik Moldau einem Mann gehört und auch gefahren wurde, der längst nach Frankreich umgezogen ist. 

    Beim Umzug der Familie in die Europäische Union hatte der Mann daran gedacht, sich einen EU-Führerschein ausstellen zu lassen. Bei einem Umzug in die EU gilt der Führerschein aus vielen Ländern nur sechs Monate und muss dann in einen EU-Führerschein umgeschrieben werden. Je nach Herkunftsland sind dann auch theoretische und praktische Prüfungen erforderlich. 

    Doch bei seinem Auto hatte der Autofahrer vergessen, das als Übersiedlungsgut zollfrei in die EU einzuführen und auch in Frankreich zuzulassen. Die kontrollierenden Zöllner hatten keine andere Wahl als die erneute Einreise aus der Republik Moldau als Einfuhr zu behandeln. Dadurch werden Einfuhrabgaben („Zoll“) fällig und für die unterlassene Anmeldung zur Verzollung kommt eine Strafe in gleicher Höhe dazu. Für den älteren Jaguar wurden so an Ort und Stelle sofort rund 2000 Euro Abgaben fällig und nochmals 2000 Euro als „Strafsicherheit“ für das zu erwartende Bußgeld. 

    Können Zollgebühren nicht bezahlt werden, kann das Auto bis zur Bezahlung beschlagnahmt werden. Da der Mann mit seiner Familie unterwegs war, darunter zwei Kinder sowie der Familienhund, suchte man gemeinsam nach einer Lösung. Über Bargeld und Kreditkarten konnten 2400 Euro aufgetrieben werden, die auf dem Parkplatz an den Zoll übergeben wurden. Da die Familie einen festen Wohnsitz in der Europäischen Union hat, können sie die restlichen 1600 Euro Strafsicherheit von zuhause an den deutschen Zoll überweisen. Wird das Geld nicht pünktlich überwiesen, kann der französische Gerichtskommissar, ähnlich einem deutschen Gerichtsvollzieher, das Geld eintreiben oder Gegenstände wie das Auto zu pfänden. 

    Wäre diese Lösung nicht möglich gewesen, hätte die Familie in Dornstadt ihr Auto an den Zoll übergeben und sich um eine andere Möglichkeit zur Heimreise kümmern müssen. 

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