Gericht entscheidet: Gerettete Hunde dürfen bei Pflegefamilien bleiben
Plus Polizei und Tierärzte hatten die Hunde aus miserablen Bedingungen befreit, doch die Züchterin wollte sie zurück. Nun hat ein Gericht entschieden.
Seit Juni 2021 leben 20 junge Zwergspitze bei Pflegefamilien, es waren ungewisse Monate. Denn die Züchterin versuchte, die Tiere auf gerichtlichem Weg zurückzuholen. Die Hunde hatte das Veterinäramt Biberach zuvor aus einer Hundezucht beschlagnahmt, in der sie in miserablen Bedingungen gehalten worden waren. Im Tierheim Ulm wurden die Hunde aufgepäppelt und monatelang versorgt, bis sie zunächst vorübergehend in die Familien vermittelt worden waren. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim die wohl letztgültige Entscheidung getroffen.
Wie Dagmar Kaufmann-Widder, die Vorsitzende des Trägervereins, berichtet, hat der Verwaltungsgerichtshof den Beschluss schon am 21. Dezember im Eilverfahren getroffen. Die Hunde, die seit über einem Jahr in Pflege untergebracht sind, dürfen demnach veräußert werden. Das heißt: Das Tierheim, dem die Zwergspitze zur Betreuung anvertraut waren, darf sie kaufen und an die Pflegefamilien weiterverkaufen. "Unser Tierschutzverein hat im Vorfeld dem Veterinäramt Biberach mitgeteilt, dass wir die Hunde kaufen möchten. Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, dass die Tiere zum Teil aus Inzucht kommen und keinen Stammbaum haben, teils chronisch krank sind, also aus einer "schlechten" Tierhaltung stammen", schildert Kaufmann-Widder. Das Kaufpreisangebot ans Veterinäramt des Landkreises Biberach könne daher nur weit unter dem marktüblichen Kaufpreis liegen. Die Züchterin hatte im Internet vierstellige Summen verlangt.
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