
Vergewaltiger erneut verurteilt: "Letztendlich will Sie keiner mehr"

Plus Nach der Halloween-Vergewaltigung von 2019 ist ein Täter wegen Auflagen-Verstößen erneut verurteilt worden. Der Richter nennt sein Vorgehen "menschlich nachvollziehbar".

Beim Tatvorwurf handelt es sich eigentlich um ein Bagatelldelikt, doch das Medienaufgebot an diesem Dienstag war groß. Die Person des Angeklagten erhitzt die Gemüter schon länger. Nach der Halloween-Vergewaltigung von 2019 musste der heute 30-Jährige ins Gefängnis. Weil er sich nach seiner Haft nicht an Auflagen gehalten hat, wurde er in einem neuen Prozess vor dem Amtsgericht Ulm zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Afghane hatte mit vier anderen Männern im Jahr 2019 eine damals 14-Jährige in einem Flüchtlingsheim in Illerkirchberg vergewaltigt und musste eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten absitzen. Anschließend kam er in Abschiebehaft. Die Rückführung in das von der Taliban regierte Land konnte und kann nach wie vor nicht durchgeführt werden.
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