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Ulm: Innerorts mit 120 km/h: Autofahrer liefert sich Verfolgungsjagd mit der Polizei

Ulm

Innerorts mit 120 km/h: Autofahrer liefert sich Verfolgungsjagd mit der Polizei

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    In Ulm ist ein Autofahrer vor der Polizei abgehauen.
    In Ulm ist ein Autofahrer vor der Polizei abgehauen. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Ein Autofahrer hat sich am Dienstagabend in Ulm eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Innerorts soll er mit etwa 120 km/h und außerorts mit gut 170 km/h davongerast sein. Die Polizei sucht nun Zeugen.

    Kurz nach 18 Uhr habe eine Streife den Audi-Fahrer in der Heidenheimer Straße kontrollieren wollen, wie es im Bericht heißt. Der Autofahrer aber soll daraufhin Vollgas gegeben haben. Die Streife sei dem weißen Audi A5 mit HH-Kennzeichen in Richtung Stuttgarter Straße hinterhergefahren, um eine Kontrolle durchzuführen. Der Fahrer soll aber jegliche Anhaltezeichen missachtet haben. Innerorts soll mit rund 120 km/h in Richtung Ulm-Jungingen davongerast sein. Anschließend habe er seine Flucht über die K9911 (Stuttgarter Straße) fortgesetzt, überholte dabei mehrere Fahrzeuge und beschleunigte zeitweise auf etwa 170 km/h.

    Mehrere rote Ampeln soll er überfahren sowie andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Über Ulm-Lehr sei er in den Lehrer-Tal-Weg und von dort auf den Verbindungsweg einer Kleingartenanlage Richtung Mähringer Weg abgebogen. Dort habe er eine Hecke und ein geparktes Auto gestreift. Am Ende des Verbindungswegs endete die Fahrt. Der Fahrer hielt vor einem Betonpoller, der ihn an einer Weiterfahrt hinderte.

    Fahrer und Beifahrer flüchteten anschließend zu Fuß. Während dem Fahrer laut Polizei die Flucht gelang, konnte eine Streife den 20-jährigen Beifahrer widerstandslos festnehmen. Die Verkehrspolizei Laupheim hat die Ermittlungen zum bislang unbekannten Fahrer aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise. Insbesondere Verkehrsteilnehmer, die gefährdet wurden, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07392/9630-320 zu melden. Den ersten Erkenntnissen zufolge soll der Fahrer unberechtigt mit einem unterschlagenen Mietfahrzeug unterwegs gewesen sein. (AZ)

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