
Messerangriff in Ulmer Weststadt: Frau und Mann kennen sich seit Jahren

In Ulm soll eine 41-Jährige auf einen Mann eingestochen haben. Schon öfters sei es zwischen ihnen zum Streit gekommen sein. Auch Alkohol und Drogen spielen wohl eine Rolle.
Mehrere Blutspritzer und ein ganz großer Blutfleck zeugten Stunden später noch von der Tat. Spurensicherer der Polizei markierten sie mit gelben Kreisen. Die mutmaßliche Täterin, eine 41-Jährige, wurde gut eine Stunde nach der Tat gefasst, sie sitzt seit Donnerstag auch in Untersuchungshaft. Ein 49-Jähriger erlitt schwere Verletzungen, sein Zustand aber gilt inzwischen als "stabil". Die Ermittler haben in einer Pressemitteilung nun weitere Erkenntnisse bekanntgegeben.
So soll nach derzeitigem Stand der Ermittlungen die 41-Jährige am Mittwoch gegen 13.15 Uhr mit einem Messer auf den 49-Jährigen eingestochen haben. Der Vorfall habe sich in der Ulmer Weststadt an der Einmündung Stephanstraße / Elisabethenstraße ereignet. Was der Hintergrund der Attacke war, sei allerdings noch Gegenstand weiterer Ermittlungen. Es bestehe der Verdacht, dass die beiden Personen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol standen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
@Christne Z.
Was Ihnen vorschwebt, ist ein Konzentrationslager. Diese Zeiten sind gottlob vorbei und werden hoffentlich nie mehr wiederkommen.
Nazikeule ohne Kompetenz...
https://www.bundestag.de/resource/blob/482698/12a1da50a6a54e09306a54280911e929/WD-2-132-16-pdf-data.pdf
>> Die Europäische Menschenrechtskonvention ist dem Ansatz einer negativen Abgrenzung des Be- griffs „Zwangsarbeit“ gefolgt.19 Art. 4 Abs. 3 lit. a) EMRK begrenzt somit den Inhalt des absoluten Verbots der Zwangsarbeit, indem er u.a. formuliert:
Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5
die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist; <<
Oh Gott, Maria, kann ich da nur milde lächeln. Gerne dürfen Sie dieses "starke Wort ", mit dem Sie so leichtfertig, wie naiv und sorglos hausieren gehen, googeln oder im Lexikon nachschlagen. Vielleicht finden Sie die Unterschiede ja selbst raus.
Schon wieder ein Angriff mit einem Messer… langsam reicht es, da müssen wohl die Gesetze massiv verschärft werden.
Dann machen Sie doch mal eine praktikablen Vorschlag. Denken Sie aber dran, auch mit Obstmessern, Klinge bis 10 cm, kommt man ziemlich weit.
Der Vorschlag wäre, drei - fünf Jahre Steineklopfen bei Wasser und trocken Brot, wenn man andere Menschen mit dem Messer bedroht. Bei Verletzung oder Tötung von Menschen wird das potenziert bis lebenslang. Punkt. Da ist die völlig "Psychologen-Freie" Therapie von jedweder denkbaren Sucht gleich gratis mit dabei. Das schreckt mit Sicherheit viele von dem obligatorischen, temporären, "psychischen Ausnahmezustand" ab! Nur mal richtig durchgreifen;
Maximale Klingenlänge 7 Zentimeter erlaubt “am Mann/Frau” mitzuführen. Bis 11 Zentimeter nur in Tasche/Rucksack erlaubt. Bei Auffälligkeiten, wie z.B. bereits verübter Körperverletzung, etc. ist die Mitführung von Messern generell für 5 Jahre verboten. Ansonsten deutliche Strafmaßerhöhung. Angriff mit einem Messer wird per se, mindestens als versuchter Totschlag gewertet.
@Holger B.: und Sie meinen das hülfe? Erstens reichen 7cm/11cm auch, aber das unlösbare Hauptproblem ist die Überwachung. Gesetze machen nur Sinn, wenn sie auch überwacht und kontrolliert werden können
@ WOLFGANG B.:
Es ist eine Idee. im Prinzip gibt es 2 Baustellen. Wieso nehmen die Leute Messer überhaupt mit oder planen eine Tat und wie kann man das mitnehmen von Messern und den Einsatz von Messern verhindern.
Klar braucht es eine Lösung mit mehreren Ansätzen:
1. für halbstarke, junge Menschen ist das Messer mittlerweile ein Statussymbol. Ihre Methode um Macht und Stärke zu zeigen. Hier muss man natürlich ansetzen, aber da braucht es Experten, die wissen, wie man auf die Leute zugeht und wie man das wieder eingrenzen kann.
2. Es bedarf Abschreckung. Hohe und vor allem unangenehme Strafen, die genau an diesem Macht und Stärke Ansatz wirken.
3. Die Hürde an Messer zu kommen und die Mitnahme dieser zu begrenzen, hilft dass es eventuell nicht zu einem Vorfall kommt. Klar kann man das generell nicht verhindern, aber schonmal einen großen Personenkreis an dem Einsatz von Messern hindern.
4. Kontrolen ja, aber man kann jetzt nicht jeden Menschen ständig nach Messern durchsuchen. Wenn es aber im Umkreis von Discotheken, Plärrer, Kirmes und Co. verboten ist und man doch mit einem Messer erwischt wird, dann sollte wieder Punkt 2 gelten (unangehme Strafen).