Gericht kippt 2G-Regel für Einzelhandel auch in Baden-Württemberg
Nach Bayern, jetzt auch Baden-Württemberg: Ein Gericht hat die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Gleiche Regeln herrschen in Grenzgebieten aber noch immer nicht.
Ungeimpfte dürfen in Baden-Württemberg vorerst wieder mit einem aktuellen Test shoppen gehen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kippte die 2G-Regel für den Einzelhandel am Dienstag. Das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH mit. Die darin vorgesehene 2G-Regel werde mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. Damit gilt für den Einzelhandel vorläufig, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit aktuellem Test (3G) in Läden einkaufen dürfen.
Geklagt hatte eine Frau aus dem Ortenaukreis, die ein Geschäft für Schreibwaren betreibt. Sie monierte, dass Schreibwarenläden anders als Blumengeschäfte nicht zur Grundversorgung gerechnet werden. In letzteren gilt trotz Alarmstufe II die 3G-Regel. Das sei eine Ungleichbehandlung.
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Schon irgendwie traurig, dass man sich inzwischen jedes Stückchen Freiheit juristisch erkämpfen muss!