Urteil zum Mordversuch in Regglisweiler: Täter muss lange in Haft
Im Prozess um eine Messerattacke in Regglisweiler fällt das Urteil. Auf Milde darf der Angeklagte wegen der Schwere der Tat nicht hoffen.
Die Schuld des Angeklagten war längst belegt, es war nur noch eine Frage des Strafmaßes. So könnte man die Ausgangslage vor dem Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm zusammenfassen. Verhandlungsgegenstand war eine Messerattacke in einer Asylunterkunft in Regglisweiler im vergangenen August. Mit 18 teils lebensgefährlichen Messerstichen verletzte ein 24-Jähriger hinterrücks seinen Mitbewohner. Dieser überlebte nur mit "mindestens einem Schutzengel", wie der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter nun in der Begründung des Urteils darlegt. Dieses geht sogar über das beantragte Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus.
Der Staatsanwalt forderte in der letzten Woche eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren wegen versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung und Raub. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte hingegen für eine Strafe von nicht mehr als sieben Jahren, weil der Täter nach der Attacke in das Zimmer zurückgekehrt sei und das Opfer den Eindruck vermittelt habe, nicht an seinen Verletzungen zu versterben. Außerdem äußerte der Verteidiger Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers, dieses habe wiederholt unterschiedliche Versionen zum Tathergang geschildert.
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