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Ulm: Viele Fragen wegen Grundsteuer: Ulmer müssen lange auf Antworten warten

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Viele Fragen wegen Grundsteuer: Ulmer müssen lange auf Antworten warten

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    Die neuen Grundsteuerbescheide sorgen in Ulm für viele Nachfragen bei der städtischen Steuerabteilung.
    Die neuen Grundsteuerbescheide sorgen in Ulm für viele Nachfragen bei der städtischen Steuerabteilung. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Für so manchen war es ein böses Erwachen, als dieser Tage der Grundsteuerbescheid im Briefkasten landete. In Ulm scheint bei besonders vielen die Verwunderung groß zu sein. Die Stadtverwaltung berichtet von einer „Vielzahl von Nachfragen“. Dabei sei die Stadt bei manchen Fragen gar nicht zuständig. Aus dem Rathaus kommen daher nun Tipps und Informationen, was Menschen in Ulm tun können. „Die Stadt bittet um Geduld und Verständnis für die Verzögerungen, die sich trotz zusätzlichem Personal nicht vermeiden lassen.“

    Ausgangspunkt für so manchen Ärger jetzt ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das im Jahr 2018 das geltende Recht bei der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Baden-Württemberg hat daraufhin für die Ermittlung der Grundsteuer B ein eigenes Bodenwert-Modell eingeführt. Entscheidend für die Steuerhöhe sind in Zukunft die Grundstücksgröße wie auch die Lage und die Nutzbarkeit eines Grundstücks. Das hat zur Folge, dass es in der Ulmer Innenstadt einen höheren Bodenrichtwert gibt als etwa in Böfingen.

    Grundsteuer in Ulm: Für Geschäftsgrundstücke nimmt die Belastung ab

    Doch auch die Nutzung spielt eine Rolle: Während für Geschäftsgrundstücke im Stadtgebiet die Belastung um durchschnittlich 29 Prozent abnimmt, steigt sie um durchschnittlich elf Prozent für Grundstücke mit Ein- und Zweifamilienhäusern wie auch Eigentumswohnungen. Besonders hart trifft es Mietwohngrundstücke: Hier gibt es in Ulm durchschnittlich eine Steigerung der Steuerlast um 50 Prozent. Vermieter dürfen die Grundsteuer vollständig auf die Mieter umlegen.

    Die nun im Januar verschickten Bescheide zur neuen Grundsteuer führen jedoch bei der städtischen Steuerabteilung zu einer Vervielfachung der Anfragen. Schriftlich wie telefonisch. Aktuell könne es daher bis zu vier Wochen dauern, bis eine Anfrage beantwortet ist, so die Stadtverwaltung.

    Bei manchen Fragen zum Grundsteuerbescheid ist die Stadt Ulm nicht zuständig

    Was Steuerpflichtige beachten sollten: Bei manchen Fragen zum Grundsteuerbescheid ist die Stadt Ulm nicht zuständig. Wer vermutet, dass sein Grundstück falsch bewertet worden ist, also ein Fehler bei der Messwertberechnung vorliegt, soll sich richtigerweise gleich ans Finanzamt wenden, das den Messbescheid für das Grundstück erstellt hat.

    Widersprüche, die bei der Stadt Ulm eingereicht werden und sich gegen die Bewertung des Grundstücks richten, haben keine Aussicht auf Erfolg, da die Zuständigkeit für die Bewertung des Grundstücks beim Finanzamt liegt. Die Stadt Ulm müsse diese Widersprüche auf Grund der fehlenden Zuständigkeit als unbegründet zurückweisen, heißt es.

    Damit alle Anfragen möglichst rasch bearbeitet werden können, bittet die Stadt darum, von telefonischen oder schriftlichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Es sei aber gewährleistet, dass sämtliche Anfragen bearbeitet und beantwortet werden. Auch bei der von der Stadt eingerichteten Grundsteuer-Hotline 0731/161-2288 sei derzeit mit Wartezeiten zu rechnen, sobald alle Leitungen belegt sind. Anfragen können auch per Mail geschickt werden an: steuern@ulm.de (AZ/krom)

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