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  3. Mord an Siebenjähriger in Ulm: Neue Erkenntnisse nach Obduktion

Ulm-Wiblingen
14.04.2023

Getötetes Mädchen obduziert: Ermittler geben neue Erkenntnisse bekannt

Am Tatort nahe dem Schulzentrum in Ulm-Wiblingen wurden Kerzen und Blumen niedergelegt.
Foto: Alexander Kaya

Am Schulzentrum Ulm-Wiblingen wurde ein siebenjähriges Mädchen mit einem Messer getötet, mutmaßlich vom Stiefvater. Jetzt gibt es neue Infos zum Fall.

Nach dem gewaltsamen Tod eines Mädchens in Ulm-Wiblingen haben Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch neue Erkenntnisse aus ihren bisherigen Ermittlungen bekannt gegeben. In einer gemeinsamen Pressemitteilung werden nähere Angaben zur Todesursache sowie zum mutmaßlichen Täter, dem 40 Jahre alten Stiefvater des Kindes, gemacht. Ihm wird Mord vorgeworfen. Bestimmte Fragen aber bleiben im Fall weiter offen. 

Eine am Dienstag durchgeführte Obduktion der Leiche habe demnach ergeben, dass das Mädchen aufgrund einer Messerverletzung verblutet war. Die Ermittlungsbehörden gehen zudem davon aus, dass es sich beim Auffindeort des toten Kindes in der Nähe des Schulzentrums in Ulm-Wiblingen auch um den Tatort gehandelt haben dürfte. Das Kind starb noch vor Ort. Nach dem bisherigen Kenntnisstand soll der Beschuldigte mit dem Kind wohl allein unterwegs gewesen sein, bevor es zur Tat kam.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

13.04.2023

Ein unschuldiges Kind wurde getötet, der Täter scheint schwere psychische Defizite aufzuweisen. Wer von uns kann sich hier ein Urteil erlauben? Richtig - er wurde erst einmal in eine geschlossene Anstalt eingewiesen. Und hier sollen Fachleute feststellen ob die psychische Erkrankung so schwerwiegend ist, dass eine Schuldunfähigkeit sich daraus ergibt. Mehr ist bisher nicht bekannt. Soweit einmal die bisherige Erkenntnis.
Eine andere Frage ist ob unsere Gesetze ausreichend sind. Da mag man geteilter Meinung sein, aber mittelalterliche Strafmaßnahmen bringen uns auch nicht weiter. Sicher wäre es wünschenswert wenn die Strafen mehr an die Tatschwere angepasst würden. Auf der anderen Seite können die Richter auch oft im Strafmaß eine höhere Strafe verhängen. Aber das alles muss in einem ordentlichen Prozess geschehen. Hier spielen halt die Hintergründe auch eine große Rolle.
Die Frage ist halt die, wollen wir Verhältnisse wie in den USA? In denen 9jährige Kinder in Handschellen abgeführt werden wegen Bagatellen. In denen die Gefängnisse überfüllt sind? Ob es gerechtfertigt ist, dass Lebenslänglich bei uns in der Regel 15 Jahre bedeuten ist wieder das andere Extrem. Aber solange der Gesetzgeber hier meint, man muss die Täter mit Samthandschuhen anfassen, wird sich da auch nichts ändern. Genauso wie bei Verhandlungen der Schutz der Täter über dem Schutz der Opfer steht. Auch hier könnte meiner Meinung nach der Gesetzgeber mal etwas ändern.
Aber solange das nicht der Fall ist, müssen wir mit den Gesetzen und deren Auslegung leben.
Und nur nebenbei erwähnt - eine Haftstrafe ist eigentlich noch die angenehmere Alternative als in der Psychiatrie. Das wird von jedem Strafverteitiger bestätigt werden.

13.04.2023

@Maria Reichenbauer: sie haben es zu 100% richtig zusammengefasst!

@Manfred M: ein Justizkrankenhaus ist nicht das Klinikum und psychisch Kranke kommen auch nicht so einfach wieder frei, sondern in den Maßregelvollzug. Und der kann sogar länger dauern, als jede maximale Freiheitsstraße. Wer weiter eine Gefahr für sich und andere ist, der kommt auch nicht wieder raus.

Vielleicht sollten Sie sich einfach mal etwas mehr mit der Realität beschäftigen, als immer wieder mittelalterlichen Zeiten hinterhertrauern. Ich frage mich oft - wenn ich Ihre Kommentare so lese - woher Sie Ihre Informationen haben.

13.04.2023

Ich wette, wenn Sie in solch einem Fall persönlich betroffen wären -was ich wirklich niemandem wünsche- würden Sie nicht so verständnisvoll und gönnerhaft Ihre moralische Integrität zur Schau stellen.

13.04.2023

@ Christine Z.

Es wird hier wohl keiner persönlich betroffen sein und Sie doch auch nicht. Also stellt sich die Frage bzw. Wette doch überhaupt nicht. Die Sache ist viel zu ernst und sollte tunlichst denen überlassen werden, die etwas davon verstehen und ich glaube nicht, dass Sie auch dazu gehören. Mit Gönnerhaft und Verständnis hat es wohl nur in Ihrer Fantasie zu tun. Frau Reichenauer hat in Ihren Ausführungen völlig recht, alles andere grenzt an eine Bananenrepublik.

14.04.2023

@ Richard M:
Die grundsätzliche Frage ist: WAS gibt es zu verstehen, wenn jemand ein siebenjähriges Kind ersticht?? Was wollen Sie und Fr. Reichenauer hier in Relation setzen? Daß es "ausgebildete Versteher" gibt? Und der Rest soll sich bitteschön raushalten? Ich verstehe es eben gar nicht, daß jemand ein Kind ersticht, ich weigere mich, dies zu verstehen.- Wenn wir wirklich anfangen, solche Taten auch noch zu verstehen, DANN sind wir wirklich endgültig zur Bananenrepublik verkommen. Aber das scheint Sie ja nicht zu stören.

15.04.2023

@ Christine Z.

"Daß es "ausgebildete Versteher" gibt?"

Gibt es vielleicht "ausgebildete Versteher" in Ihrer Fantasie oder meinen Sie damit Ermittler, Gutachter oder die Justiz?


"Wenn wir wirklich anfangen, solche Taten auch noch zu verstehen, DANN sind wir wirklich endgültig zur Bananenrepublik verkommen."

Es verlangt niemand solche Taten zu verstehen und Sie müssen diese Tat auch nicht verstehen. Gerade deshalb, weil Sie nichts verstehen, sollen Sie sich allerdings aus den Vorverurteilungen heraushalten.
So schwer kann es doch nicht sein erst mal abzuwarten welche Erkenntnisse die Ermittler und Gutachter an die Justiz weitergeben.

13.04.2023

Es ist furchtbar, wenn einem Kind das Leben genommen wird. Aber auch schlimm sind die Äußerungen, die hinterher regelmäßig hier zu finden sind. Unsere Justiz ist durchaus fähig, Täter zu beurteilen, zu verurteilen und notfalls zu verwahren. Es gibt dafür Gesetze, die auch gut funktionieren. "Ein wenig brabbeln und schon ist man psychisch krank" – so einfach ist es nicht, und wer als psychisch Kranker in ein entsprechendes Krankenhaus verlegt wird, hat kein Honigschlecken zu erwarten. Wer ständig gegen die Justiz hetzt, ohne zu wissen, was eigentlich im Gesetzbuch steht, die Richter als unfähig hinstellt, der steht auch nicht hinter unserem Rechtsstaat. Leider ist es aber auch so, dass psychisch Kranke in unserem Land nicht immer die Hilfe bekommen, die sie nötig hätten. Sonst könnte vielleicht manche schlimme Tat verhindert werden.

13.04.2023

"Wer ständig gegen die Justiz hetzt, ohne zu wissen, was eigentlich im Gesetzbuch steht, die Richter als unfähig hinstellt, der steht auch nicht hinter unserem Rechtsstaat"

Haben Sie das in meinem Kommentar zwischen den Zeilen gelesen? Oder auf welchem Niveau wollen wir hier diskutieren? Die Justiz kann nur in dem Rahmen Strafen verhängen, der vorgegeben ist. Dass der oftmals leider nicht annähernd ausgeschöpft wird, ist eine Kritik, die nichts mit "Hetze", dieser inflationär verwendeten Vokabel, zu tun hat.

13.04.2023

@MARIA REICHENAUER: schauen Sie sich doch Ihren Kommentar mal an. Das getötete Kind - ein kurzer Satz. Danach eine Litanei, was den Täter jetzt alles Schlimmes erwartet. Und der Hinweis auf angeblich mangelnde psychiatrische Hilfe - nur ja die Verantwortung abschieben vom Täter. Diese Täter-Fokusierung, das ist das, was nicht wenigen auf die Nerven geht. Dabei sollte das Täter-Wohl erstmal völlig hinten anstehen müssen. Und für mich sollte bei schweren Gewalttaten bei der Strafe die "Bestrafung" im Vordergrund stehen, und nicht, wie man aus dem Täter wieder ein Mitglied der Gesellschaft machen kann.

12.04.2023

Das kann man doch alles gar nicht mehr lesen. Die größten Schandtaten, und dann kommen die ins Krankenhaus. Da muss man hinterher nur irgendwie wirr herum brabbeln, und schon ist man psychisch krank. Wer ein Kind ersticht/umbringt IST psychisch krank, und das nicht zu knapp. Was braucht man da groß untersuchen? Für Kindsmörder gehören die Zuchthäuser wieder eröffnent, und die gehören dort lebenslang (bis zum Lebensende) eingesperrt ohne wenn und aber und ohne irgendwelche herbei geredeten Haftminderungsgründe. Resozialisierung: nein Danke!

13.04.2023

Was schlagen Sie für Maßnahmen/Strafen vor?

13.04.2023

Dann hoffen Sie mal, dass Sie nie psychisch krank werden und das geht oft viel schneller als man denkt.
Lassen Sie das doch die Leute beurteilen, die etwas davon verstehen.

13.04.2023

"Was schlagen Sie für Maßnahmen/Strafen vor? "

Einsperren, Versorgung mit dem notwendigen: Essen, Trinken, grundlegende ärtliche Versorgung.

13.04.2023

"Dann hoffen Sie mal, dass Sie nie psychisch krank werden und das geht oft viel schneller als man denkt.
Lassen Sie das doch die Leute beurteilen, die etwas davon verstehen."

Hey, der hat ein 7-jähriges Mädchen erstochen - und sitzt jetzt irgendwo in einem Krankenhaus. Beurteilen können sie den, solange die wollen. Aber was mich nervt ist, dass mit Sicherheit wieder Gründe gefunden werden, wieso der nicht wegen Mord lebenslang einsitzen wird. "Psychisch krank" scheint heute die Erklärung für alles zu sein. Früher waren das einfach abartige Verbrecher.

13.04.2023

Manfred M., ich gebe Ihnen zu 100 % Recht. Das Mädchen, das noch ihr ganzes Leben vor sich hatte, wird noch in Nebensätzen erwähnt, volle Konzentration gilt dann immer den Tätern. Hier wird beinahe krampfhaft versucht, irgendetwas "entlastendes", irgendwie Entschuldigendes für solche Taten zu finden. Eine Armada von Psychologen, Therapeuten und nicht zuletzt Anwälten verdient sich daran dumm und dämlich. Kindsmord ist durch nichts zu rechtfertigen.

13.04.2023

"Kindsmord ist durch nichts zu rechtfertigen." So ist es. Kinder stehen unter einem besonderen Schutz der Gesellschaft. Und daher sollte man bei Kindsmord keinerlei Ausflüchte, juristische Winkelzüge oder ähnliches gelten lassen. Man sollte lediglich zwei Dinge sicherstellen: der Täter muss zweifelsfrei identifiziert sein und die Tat muss vorsätzlich gewesen sein. Und dann sollte es nur noch bedingungslos lebenslänglich im Wortsinn geben.

13.04.2023

" Wer ein Kind ersticht/umbringt IST psychisch krank, und das nicht zu knapp. Was braucht man da groß untersuchen?"
.
Das ist genau meine Meinung. Was für ein normaler Mensch missbraucht zum Beispiel ein Kind und bringt es dann um?
Der ist natürlich gestört! Aber ist das ein Grund "SCHULDUNFÄHIG" zu sein...............................

13.04.2023

@ Manfred M.

Um was geht es Ihnen?
Sie sind weder ein Ermittler, noch ein Psychiater, noch ein Richter und trotzdem bilden Sie sich ein, alles besser zu wissen und ein Urteil abgeben zu müssen. Sie fordern sogar ein Urteil ohne die geringste Ahnung zu haben. Wenn Sie unbedingt eine Bananenrepublik ohne Menschenrechte wollen, dann sagen Sie es doch und stehen dazu.
Was glauben Sie, was ein deutsches Gericht von Ihren Fantasien hält?
Jeder Verbrecher hat das Recht sich zu verteidigen. Wenn Sie dies abschaffen wollen sind sie in Deutschland fehl am Platz. Es gibt noch genügend Länder bei denen es in Bezug auf Menschenrechte nicht so genau geht.
Noch gibt es weder ein Urteil, noch ein psychiatrisches Gutachten, noch fehlen den Ermittler genaue Erkenntnisse, also warten Sie doch erst mal ab. Vorverurteilungen sind in diesen Fällen alles andere als nützlich, sondern ausgesprochen schädlich, insbesondere auch für Opfer und deren Angehörigen.