Immer wieder kommt es am Ulmer Hauptbahnhof und am Bahnhofsteg zu Attacken und Überfällen. Ein Fall, der sich in diese Serie einreiht, wurde jetzt am Ulmer Amtsgericht verhandelt. Der Vorwurf: erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und Diebstahl. Die Häufung der Taten in der Ulmer Innenstadt und am Bahnhofsteg verunsichere die Bevölkerung und beeinträchtige das Sicherheitsempfinden, betonte die Richterin und schloss daraus: Die ausgesprochene Strafe müsse abschrecken.
Ulm
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