
Prozess um Therapiekosten für Adoptivtochter: So entschied das Gericht

Plus Der unermüdliche Kampf um das Wohl ihrer Adoptivtochter brachte ein Ehepaar aus Vöhringen vor Gericht. Nach dem Prozess fühlen sie sich als "moralische Sieger".

Unter lebensbedrohlichen Bedingungen hatte ein Ehepaar aus Vöhringen ihre Tochter Lisa G. einst im Jahr 2002 im Alter von zehn Wochen in Südafrika adoptiert. Die Eindrücke und Erlebnisse dieser vermeintlich wenigen ersten Tage aber scheinen noch bis heute nachzuwirken. Die inzwischen 21-Jährige leide unter einer Persönlichkeitsstörung, sei auf viel Hilfe angewiesen, wie ihre Adoptiveltern unserer Redaktion berichteten. Ein Streit um Therapiekosten mit dem Landkreis Neu-Ulm brachte sie nun kürzlich vor Gericht. Das Urteil kommentieren als "erwartbar" und sehen sich als "moralische Sieger".
Am vergangenen Dienstag ist die Sache vor dem Verwaltungsgericht (VG) Augsburg verhandelt worden. Anfang 2020, kurz vor Lisas 18. Geburtstag, will das Ehepaar für ihre Adoptivtochter eine sogenannte Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, kurz ISE, beantragen. Für mehrere Monate soll es zur Therapie in ihr Heimatland gehen. Das Jugendamt sei bei ersten Treffen davon begeistert gewesen, die Kostenfrage aber sei lange offen geblieben. Als sie schon in Südafrika sind, kam der Ablehnungsbescheid. Im Raum stand eine fünfstellige Summe für Therapien, Lebensunterhalt und Reisekosten.
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